Hallo Zusammen ,
Ich hoffe es finden sich hier zahlreiche Personen die mir bei meinen Fragen helfen ;-)
Also , ich bin ein ausländicher Student , ich habe die Staatangehöigkeit des Landes Marokko ich lebe in deutschland seit 3 Jahren und mit mit einer freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerin (Spanien) verheiratet ,sie ist auch eine Studentin und sie lebt seit ca 2 Jahren in deutschland und sie hat auch schon ein Praktuim in Deutschland gemacht
seit 1 Jahr wohnen wir leider getrennt , weil es kein Master an der Uni angeboten wird ,wo ich studiere wir haben deshalb 2 Wohnsitze .wir bezahlen für meinen 213 und für ihren 450 .es ist echt für uns zu viel ich wollte Sie nur darauf hinweisen ,dass wir beide keine Unterschuutzung von unseren Eltern bekommen ,weil sie halt nicht können .
Ja Leute wie sieht eigentlich unsere Situation aus habe ich bzw wir überhaupt einen Anspruch auf Bafög oder zumindest Anspruch auf Wohngeld .
wir würden uns sehr freuen , wenn Sie uns helfen könnten .
Hier sind die Voraussetzungen für BAföG als Ausländer in Deutschland. Dort stehen auch Einzelheiten zu den Aufenthaltsgenehmigungen sowie Freizügigkeitsberechtigungen.
BAföG für Ausländer
Wohngeld könntet ihr erhalten, wenn es kein BAföG geben sollte, da der Anspruch auf Wohngeld nicht an die Staatsangehörigkeit geknüpft ist. Hierzu muss aber ein Mindesteinkommen erreicht werden, da es nur ein Zuschuss zu den Wohnkosten ist und nicht für die Lebenshaltungskosten gedacht ist.
Hier die Berechnung des Mindesteinkommens:
Wohngeld Einkommen - Wohngeldtabelle - Freibeträge
Klausi
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten
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