Hallo,
ich hatte für mein Studium ab dem 3. Semester einen Antrag auf Bafög gestellt, habe die Förderung dann auch für das 3. und 4. Semester stattgegeben bekommen. Da ich aber bis Ende des 4. Semesters nicht alle Leistungen erbracht habe, habe ich keinen Wiederholungsantrag mehr auf Weiterzahlung gestellt.
In den folgenden Jahren konnte ich mich aus vielerleien Gründen nicht auf mein Studium konzentrieren. Nun bin ich regulär im 10. Semester, scheinmäßig bin ich soweit gekommen, dass ich im WS09/10 im 7. Semester weiter machen könnte.
Meine Frage lautet, ob ich einen erneuten Antrag stellen kann, bzw. ob ich Anspruch auf Weiterzahlung der Förderung ab dem 7. Semester habe, da ich ja jetzt alle erforderlichen Leistungen bis Ende des 6. Semesters nachweisen kann und ich auch die Zwischenprüfung bestanden habe.
Ich freue mich auf eure Antworten und Ratschläge.
Danke!
Du hast zwar deine Scheine erbracht, bist aber auf dem Stand vom 7. Semester, obwohl du dich im 10. Semester befindest. Hast du denn anerkannte Gründe, warum du die Leistungsnachweise nicht erbracht hast (Krankheit, Kindeserziehung etc.)?
Solltest du diese Gründe nicht haben, wirst du nicht mit BAföG weiter gefördert, da du nach deinem Leistungsstand alle Leistungsnachweise bis zum 10. Semester hättest haben müssen. Sie dazu Verwaltungsvorschrift 48.1.2 zum § 48 BAföG (befindet sich unter dem Gesetzestext)
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