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Thema: Schülerin 18 auf Gymnasium

  1. #1
    Iff
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    Beitrag Schülerin 18 auf Gymnasium

    Hallo!

    ich weiß, es gibt tausende die das fragen, aber ich bin genauso verwirrt wie alle anderen auch, was die finanziellen Zuschüsse betrifft.

    Bin 18 Jahre alt und Schülerin, 12. Klasse eines Gymnasiums.
    Meine Eltern sind geschieden, mein Vater hat ein Einkommen von ca.2700 euro & meine Mutter von 900 euro.
    Mein Vater ist allerdings finanziell belastet wegen der Auszahlung an meine Mutter [scheidungstechnisch...]

    Nun wohne ich bei ihm, es gibt allerdings regelmäßig streit & das belastet natürlich meine schulische ausbildung stark...

    Zu meiner Mutter kann ich nicht ziehen, weil sie nur eine kleine ein-zimmer-wohnung anmietet.

    Es besteht die möglichkeit, dass ich mit meinem freund [20 jahre, im 2. Lehrjahr seiner ausbildung, 580€] zusammenziehe.

    Jetzt stellt sich mir die frage, ob mir irgendwelche staatlichen Fördergelder aus der belastenden situation raushelfen können...
    Ganz egal, ob sie nun mir zustehen oder ihm.

    Wenn ihr mir irgendwie weiterhelfen könnt wäre das super, weil ich das alles nicht mehr lange aushalte

    vielen dank schon mal im vorraus

  2. #2
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    Standard

    Du hast keine Ansprüche. Gymmasoem werdem mir gefördert wenn von der Wohnung der Eltern bzw. in Deinem Fall beider Elternteile aus keine Schule erreichbar ist und Du deshlab auswärts wohnen musst. Dein Freund könnte evtl. BAB -Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.
    Solange Dein Vater Dir freies Wohnen anbietet hast Du übrigens auch keinen Unterhaltsanspruch.

  3. #3
    Gast
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    Standard

    Auch wenn es stimmt, was Andy schreibt, ist das doch ein Krux - da kann und will das Kind nicht mehr bei den Eltern wohnen, weil das Verhältnis sch***** ist und ein Elternteil braucht nur "anzubieten" das Kind bei sich wohnen zu lassen, um Unterhaltsansprüchen zu entgehen...
    Und was soll heißen "nicht erreichbar"? In 10KM Entfernung? 20 KM? 50 KM? Wo in Deutschland gibt's denn noch Gegenden, wo man kein Gymnasium "erreichen" kann?? Absolut lächerlich...

    Sowas würde ich mir auch nicht gefallen lassen, wenn mit solchen plumben Begründungen mein Antrag abgelehnt würde...

  4. #4
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    Standard

    tja dann bleibt nur der Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid.
    Errreichbar bedeutet übrigens
    täglich mind 2 Std. hin und zurück mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Sind diese Zeiten, einschl. Wartezeiten bis Schulbeginn bzw. Ende der Schule und Abfahrt Bus oder Zug. überschritten, hat man Anspruch auf BAföG auch für allgemeinbildende Schulen.

    Und ob man sich sowas gefallen lässt tja das wird man wohl müssen denn es sind nun mal Gesetze an die sich jeder zu halten hat ob sie ihm gefallen oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

  5. #5
    Iff
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    oh man das klingt ja gar nicht gut...

    also bleibt mir echt keine möglichkeit?

    was müsste denn passieren damit ich geld kriegen könnte? muss mein vater mich "rausschmeißen"?
    oder kann ich viell zum jugendamt gehen & sagen "meine ausbildung wird durch permanenten streit stark beeinträchtigt", oder bringt das auch nix?

    wie hoch ist denn dieses BAB?

    & er hat recht, eigentl ist das in deutschland nirgendwo mehr gegeben das man keine allgemein bildende schule vom elternhaus erreichen kann...

    aber danke

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