Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Ich bin Student im 8. Semester und habe bis zum 5. Semester Bafög bekommen. Da ich im 5. Semester nicht die geforderten Leistungsnachweise erbringen konnte, bekam ich kein Befög mehr. Mir wurde aber von meinem Bafögbeauftragten mitgeteilt, dass, wenn ich bis zum 6. Semester alle Scheine nachweisen kann (d.h. in meinem Fall Zwischenprüfung und ein Hauptseminarschein), ich also beweisen kann, dass ich ordentlich studiert habe, werde ich wieder Bafög erhalten. Nun habe ich im 6. Semester meine Zwischenprüfung gemacht und auch eine Hauptseminararbeit geschrieben. Jetzt ist es aber so, dass sich mein Dozent bis letzte Woche Zeit gelassen hat mit dem korrigieren. Hab den Schein erst heute bekommen. Hab also den Beweis, dass ich bis zum 6. Semester ordentlich studiert habe.
Hab ich denn nun wieder Anspruch auf Bafög??
Danke schonmal für die Antworten
Studierst du auf Bachelor oder Diplom?
Staat***amen
Na ja, das neue BAföG bezieht sich bei den Förderzeiten ja immer auf die Regelstudienzeiten des Studiengangs. Wenn dein Studiengang in der Studienordnung mehr als 8 Semester Regelstudienzeit ausweisen kann, dürftest du noch BAföG-berechtigt sein...
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