+ Antworten
Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Bafög für Erzieherausbildung - Alleinerziehende mit Kind

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    03.05.2009
    Beiträge
    1

    Standard Bafög für Erzieherausbildung - Alleinerziehende mit Kind

    Hej ihr,

    meine Freundin wird im August 28 und hat dann eine einjährige Tochter. Sie bekommt momentan Harzt IV, hat vorher keine abgeshclossene Ausbildung und kein abgeschlossenes Studium, beides aber angefangen und aufgrund finanzieller Schwierigkeiten mit den Eltern abbrechen müssen.
    Jetzt hat sie sich aufgerappelt und einen Platz in der Erzieherausbildung bekommen, die sie damals nach 6 Monaten abbrechen musste - aber immer super Noten hatte.

    Steht ihr Schüler-Bafög oder eine andere Förderung zu? Die vom Arbeitsamt sagen, sie bekommt von ihnen nichts und ist sowieso zu alt, dass ihr noch eine Ausbildung zusteht. Sie solle doch wieder als Zimmermädchen arbeiten gehen.
    Eigentlich ist echt alles ein Witz, weil sie sowieso das Recht auf 3 Jahre Hartz IV hat wegen ihrer Tochter und in der Zeit freiwillig eine Ausbildung machen möchte - aber dann nichts mehr kriegt und das ja nicht alleine schaffen kann.

    Naja, wie dem auch sei - habt ihr eine Idee, was ihr zustehen könnte?

    Dankeschön!

  2. #2
    Gast
    Registriert seit
    20.04.2009
    Beiträge
    99

    Standard

    Moin!

    Also die Aussage, mit 28 stünde deiner Freundin keine Ausbildung zu, ist eine bodenlose Frechheit! Sowas würde ich an die Vorgesetzten der SachbearbeiterIn melden! Jeder Mensch kann ich Deutschland in jedem Alter jede Ausbildung machen! Vielleicht sollte sich der Amtsmitarbeiter mal unser Grundgesetz zu Gemüte führen!

    So, das emotionale hab ich gesagt.

    Ich sehe das so: wenn deine Freundin eine Ausbildung macht, wird sie ja vergütet. Oder ist das eine Ausbildung, die nicht vergütet wird?
    Wenn sie eine Ausbildungsvergütung erhält, hat sie keinen Anspruch auf BAföG. Sollte dieses Geld nicht reichen, kann sie sich um "Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)" bemühen. Da sie ja noch keine abgeschlossene Ausbildung hat, kann sich der Staat nicht aus seiner Unterhaltspflicht entziehen. Allerdings müssten auch ihre Eltern noch unterhaltspflichtig sein. Wenn dort allerdings "nichts zu holen" ist (weil die selbst sehr wenig haben), muss Vater Staat einspringen.


    Ach so, dass deine Freundin keinen Anspruch auf Hartz IV hat, kann ja sein, weil sie noch nicht entsprechend lange arbeiten war. Dafür muss sie aber halt Sozialhilfe erhalten können, es gibt in Deutschland ja nicht nur ein finanzielles Netz für Menschen, die schon so und so viele Jahre gearbeitet haben...

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. alleinerziehende mutter,eigene wohnung--->bafög
    Von menschmirage im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 15
    Letzter Beitrag: 19.01.2010, 19:13
  2. Erzieherausbildung - BAföG-Anspruch?
    Von Lilith0107 im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 08.01.2010, 20:39
  3. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 07.01.2010, 18:47
  4. Geld in der Erzieherausbildung
    Von Tinschen im Forum Einkommen und Vermögen
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 19.01.2008, 19:31

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein