+ Antworten
Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: BAföG, eigene Wohnung & Freund? Geht das ?

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    29.04.2009
    Beiträge
    1

    Frage BAföG, eigene Wohnung & Freund? Geht das ?

    Hallo,

    hab da mal eine eigendlich ganz einfache Frage, finde aber absolut nichts passendes datzu.

    Mein Freund und ich sind 19 Jahre alt und wohnen bei seinen Eltern in einem "kleinen Zimmer". Gemeldet bin ich bei meinem Papa und er bei seinen Eltern.

    Ich bin in der Ausbildung (1. Lehrjahr) und bekomme monatlich ungefähr 400,00 € raus. Er schreibt im Juni/Juli seine Abschlussprüfung und bekommt bis dahin ca 380,00 € monatlich raus. Dazu kommt das Kindergeld von uns beiden also ca. 300,00 €.

    Jetzt würden wir gerne Ausziehen.

    Wir haben auch schon eine Wohnung im Auge, diese kostet warm 500,00 € also drum und dran 600,00 € bis 650,00 € monatlich denke ich mal, somit würden uns nur ca 400,00 € bleiben. Außerdem ist ja nicht einmal gewiss, was nach seiner Ausbildung ist, finanziell.

    Besteht die Möglichkeit das ich BAföG beantrage?
    Würde ich das überhaupt bekommen?

    Darf sich mein Freund denn auch da melden oder muss ich die Wohnung alleine bewohnen?

    Lg Bailey

  2. #2
    Gast
    Registriert seit
    20.04.2009
    Beiträge
    99

    Standard

    Moin!

    Da du in einer Ausbildung steckst, für die du entlohnt wirst, hast du keinen Anspruch auf BAföG.
    Grundsätzlich sind bis zum Erreichen des 1. berufsbildenden Abschluss (also z.B. Abschluss einer Lehre) die Eltern unterhaltsverpflichtet. Der Unterhalt berechnet sich nach festgelegten Werten (schau mal nach "Düsseldorfer Tabelle") und liegt bei ca. 640 EUR/Monat. Wenn du also 400 EUR Lehrgehalt bekommst und 164 EUR Kindergeld (=564 EUR) müssten deine Eltern auf den dir zustehenden Betrag (z.B. 640 EUR) aufstocken.

    Es gibt auch die Möglichkeit der "Berufsausbildungsbeihilfe" (BAB). Da könntest du dich auch mal informieren (einfach "BAB" googleln).

    Wenn dein Freund diesen Sommer seine Ausbildung beendet, hat er keinerlei Ansprüche mehr auf elterliche Unterstützung, da er dann den 1. berufsbildenen Abschluss hat und per Gesetz für sich selber sorgen kann (arbeiten gehen). Entweder bekommt er Arbeit und verdient oder er ist arbeitssuchend und bekommt die entsprechenden Leistungen des Staates (Hartz IV etc.).

    Für eine Wohnung für 600-700 EUR sollten eure beiden Einkommen eigentlich reichen. Ich habe phasenweise mit meiner Freundin zusammen von knapp 750 EUR insgesamt gelebt...

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    06.07.2010
    Beiträge
    2

    Standard eine frage zu bafög

    hallo hab ne frage meine schwester hat einen mietvertrag unterschrieben und sie fängt am august eine schulische ausbildung an. sie hat noch keinen bescheid vom bafög bekommen. ihr freund will sich mit auf die wohnung anmelden und verdient im monat 1400€ netto. bekommt sie da noch bafög?

  4. #4
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    24.07.2010
    Beiträge
    1

    Standard

    hallo ich bin 24 jahre und mache meine 2 lehre diesmal als koch ich wohne mit freundin zusammen sie arbeitet und bekommt 1000€netto im monat.... unsere wohnung kostet 800€ bekomme ich von BaB oder so noch was für die wohnung? danke für antwort

  5. #5
    Benutzer
    Registriert seit
    08.04.2010
    Beiträge
    30

    Standard

    Eigentlich wird Freund oder Freundin nicht mit berechnet. Es sei denn ihr seid verheiratet zumindest kenne ich das so. Ich wohne auch mit meinem Freund zusammen und habe Schülerbafög beantragt und in dem ganzen Antrag war immer nur die Rede von verheiratet und da wir das nicht sind musste ich auch nix über ihn angeben.

  6. #6
    dms
    dms ist offline
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    31.05.2010
    Beiträge
    256

    Standard

    Zitat Zitat von witali Beitrag anzeigen
    hallo ich bin 24 jahre und mache meine 2 lehre diesmal als koch ich wohne mit freundin zusammen sie arbeitet und bekommt 1000€netto im monat.... unsere wohnung kostet 800€ bekomme ich von BaB oder so noch was für die wohnung? danke für antwort
    1. zweite Ausbildung - BAB gibt es grundsätzlich nur für die erste Ausbildung. Ausbildung ist hierbei definiert, mit vollständig absolviert und erfolgreich abgeschlossen.
    Hast Du die erste Ausbildung erfolgreich (bestanden) abgeschlossen ? - ansonsten wäre es förderrechtlich die erste Ausbildung.

    2. Freundin - siehe Beitrag von Little Miss

    3. benutze den BAB-Rechner und gebe als deine Miete 400 Euro ein.
    allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
    Förderung der Berufsausbildung im SGB III
    (ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
    Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
    (ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX

    Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
    mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
    Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
    beim JobCenter beantragen

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Eigene Wohnung mit Freund - Lohnanrechnung?
    Von Schokokeks im Forum Schüler-BAföG
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 18.09.2011, 14:17
  2. Bafög Wohnung und Freund H4
    Von Sybille im Forum Schüler-BAföG
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 08.02.2011, 21:20
  3. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 06.01.2011, 01:51
  4. Eigene Wohnung mit meinem Freund?
    Von Princesa im Forum Wohngeld Anspruch und Antrag
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 11.10.2010, 17:01
  5. Meine eigene Wohnung,mein Freund und Ich
    Von ArmePüppi im Forum Schüler-BAföG
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 30.04.2009, 19:09

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein