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Thema: Bafög Anspruch nach Ausbildung - Beruftätigkeit - Fachschule - Berufstätigkeit ???

  1. #1
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    Standard Bafög Anspruch nach Ausbildung - Beruftätigkeit - Fachschule - Berufstätigkeit ???

    Hallo an alle Forumsnutzer,

    Hier mein anliegen, also ich habe mich schon hinreichend Informiert ob elterunabhäniges Bafög zur Studienfinanzierung für mich in Frage kommt (bein Studentenwerk, hier im Forum, Bafög Hotline) dies schein wohl in meinen Fall zuzutreffen.

    Leider konnte mir niemand eine "verlässliche" Aussage darüber geben ob mein Vorhaben Studieren zu gehen nach meinen "aktuellen" Werdegang überhaupt noch Förderungsfähig ist.

    Werdegang:

    Alter: 25 (bei Studienbeginn 26)

    08/2000 - 07/2004 Berufsausbildung
    08/2004 - 08/2005 Berufstätig als Schlosser
    08/2005 - 07/2007 Techniker Ausbildung (Fachschule)
    08/2007 - aktuell Berufstätig als Techniker

    Das studium sollte im Wintersemester 2009 (Oktober 2009) anfangen bis dahin noch Erwerbstätig.

    Da aber meine "Fachschulausbildung" (2Jahre Vollzeit / Berufsausbildung und Berufstätigkeit Zugangsvorraussetzung) Bafög förderungsfähig war, stelle ich mir die Frage ob ein Studium überhaupt noch Förderungsfähig ist da es nicht die Zweit Ausbildung ist sondern eher schon die Dritt Ausbildung ist.

    Habe damals kein elternabhäniges Bafög bekommen, da das Vermögen und Einkommen meiner Eltern zu hoch war.

    Wäre den ein Studium laut "§ 7 Erstausbildung, weitere Ausbildungen" noch Förderungsfähig oder nicht ???

    Ich Bitte euch um Hilfe zu diesem Thema.

    Grüsse

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Förderungsfähig war die Ausbildung auf der Fachschule mit dem Schüler Bafög - für dein Studium beantragst du aber das Studenten BAFöG. Demnach solltest du für das Studium also auch BAföG bekommen, zumindest sehe ich hier nichts, was dagegen sprechen könnte

    Von der Zeiten her sollte es auch für elternunabhängiges BAföG reichen.

  3. #3
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    Danke für deine Antwort Pikary,

    Denke das das so richtig ist wie dus sagts, BAfög sollte eigendlich nichts im wege stehen .

    Habe mal bei dem für mich zuständigen "Amt für Ausbldungsförderung" einen Antrag auf "Vorabentschiede" gestellt.

    Betreff: AW: Vorabantrag Studiumförderung

    Sehr geehrter Herr XXX,

    das von Ihnen eingereichte Schreiben per E-Mail kann nicht als Antrag gewertet werden.

    Ich möchte Ihnen jedoch mitteilen, dass auch ein per Post (original Unterschrift)eingereichter Antrag auf Vorabentscheid in Ihrem Fall abgelehnt werden würde, da die Voraussetzungen des § 46 (5) BAföG nicht gegeben sind.

    Aufgrund des von Ihnen eingereichten Lebenslaufes sehe ich jedoch derzeit keine Gründe, die einer Förderung nach dem BAföG widersprechen würden.

    Mit freundlichen Grüßen
    im Auftrag

    Lange
    -Sachbearbeiterin-

    Amt für Ausbildungsförderung
    Studentenwerk Berlin
    Behrenstr. 40/41
    10117 Berlin


    Wie man lesen kann wird bei mir so ein Antrag nicht bearbeitet,
    hab den zwar nur per E-Mail gestellt aber liegt ja nicht an der Form des Antrags, zumindest deckt sich die Aussage der Sachbearbeiterin aber mit der von Pickary was ja schonmal sehr gut ist.

    Leider hab ich das ganze nicht in "beamten schwarz auf weiß" dazu müsste ich ja erstmal einen "richtigen" Antrag stellen.

    Aber bin schon erstmal beruhigt und freue mich das es anscheinend die möglichkeit auf BAfög für mich giebt.

    Grüsse

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