meine Familienverhältnisse sind ein wenig sonderbar, und ich kann nirgends was finden das mir dabei hilft das aufzuklären, oder ich google einfach nur falsch.
Ich bin 20, meine Eltern waren nicht verheiratet als ich zu welt kam und haben sich anschließend getrennt. Sind demanch noch unverheiratet.
Meine Mutter ist erwerbstätig in einem Teilzeitjob, hat geheiratet und ein Kind bekommen, meine Schwester, momentan lebe ich noch dort.
Mein Vater ist jetzt ebenfalls Verheiratet und ist Eigenständig, hat keine eigene Kinder ausser mir, nur 3 Kinder die die Frau mitgebracht hat.
Jetzt weiß ich nicht ob als Eltern die ehem. Erziehungsberechtigten zählen oder wie das generell funktioniert wenn ich das beim Bafög-rechner eingeben will.
Nur meine Mutter und mein Vater (nicht Stiefvater) waren meine Erziehungsberechtigten.
Welche Eltern werden hier verlangt?
Mein Vater zahlt Unterhalt für mich und Kindergeld bekomme ich nach dem Zivildienst auch wieder.
Mein Stiefvater und meine Stiefmutter arbeiten ebenfalls.
Zusätzlich drängt sich bei mir die Frage auf, ob ich von den Studiengebühren befreit werde, da alle anderen Kinder derzeit unter 18Jahren sind. aber alle nicht direkt mit mir Verwandt sind ausser meine Halbschwester.
Also, für deinen BAföG Anspruch zählen nur deine leiblichen Eltern. Dieser werden für die Berechnung herangezogen.
Eine Befreiung von Studiengebühren kann nur erfolgen, wenn die Geschwister auch studieren und Studiengebühren zahlen. Hierbei würde aber auch nur deine Halbschwester berücksichtigt.
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