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Thema: Schwierig - BAföG nach Ausbildung und Abendgymnasium für Studium??

  1. #1
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    Standard Schwierig - BAföG nach Ausbildung und Abendgymnasium für Studium??

    Hallo zusammen!

    Schön, dass ich dieses Forum gefunden habe. Hier habe ich Hoffnung, dass ich einige Antworten bekomme. Und vielleicht auch selbst einige Antworten geben kann.

    Folgender Fall:
    meine Freundin, 23, hat nach dem Realschulabschluss eine 3-jährige Ausbildung zur Hotelfachfrau gemacht und erfolgreich abgeschlossen. Nun hat schließt sie in diesen Wochen das Abitur ab, dass sie auf einem Abendgymnasium nachgeholt hat, ab. Dauerte ebenfalls 3 Jahre (Klassen 11, 12 und 13). In den letzten 4 Halbjahren des Abendgymnasiums hat sie bereits BAföG erhalten (elternunabhängig, Höchstsatz).
    Wie sieht das bei ihr aus, wenn sie nun ein Studium machen wollen würde? Wäre sie da noch förderungsfähig??


    Ich danke allen Antwortern!

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Ja, sie kann ganz normal das Studierenden BAföG beantragen. Das wird sie allerdings nicht elternunabhängig erhalten, wenn sie keine 5 jährige Berufstätigkeit bzw. 3 jährige Ausbildung + 3 jährige Berufstätigkeit nachweisen kann.

  3. #3
    Gast
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    Standard

    Hey Pikary,

    ok, danke dir für die Auskunft. "Leider" verdient ihr Vater so viel, dass wir das dann vergessen können... Unterhaltsverpflichtet sind die Eltern ja auch nicht mehr, wenn schon eine abgeschlossene Ausbildung vorliegt, oder!?

    Mich würde noch die gesetzliche Grundlage interessieren, wieso meine Freundin trotz Ausbildung und 4 Semestern Bezug von BAföG dennoch Studenten-BAföG erhalten kann?


    Noch mals vielen Dank!
    Viele Grüße,
    Julian

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Das mit der Unterhaltspflicht der Eltern muss nicht zwingend vorbei sein, nur weil deine Freundin eine Berufsausbildung hinter sich gebracht hat

    Wenn deine Freundin das Studium als Aufbau auf ihre Ausbildung macht, dann wird dies immer noch als Erstausbildung gewertet und die Eltern sind weiterhin zu Unterhalt verpflichtet.

    Die genaue Gesetzes Grundlage kenne ich nicht. Dennoch wird Schüler BAföG und Studenten BAföG unabhängig voneinander gezahlt.

  5. #5
    Gast
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    Hmm, aber wenn das Studium als Aufbau der Ausbildung "gewertet" werden sollte, dann müsste es ja irgendwie etwas mit Hotelkrams oder Gastronomie sein, richtig!? Sie will aber wohl eher in Richtung Recht gehen, dann besteht da kaum Chance auf BAföG, oder!?


    Danke Dir!!

  6. #6
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    Standard

    Hallo,

    mich betrifft das selbe Thema.
    Es gibt wohl Bafög, wenn das folgende Studium nicht auf dem selben Inhalt der Ausbildung aufbaut.
    Es ist aber eine rechtliche Grauzone.
    Habe selbst eine Ausbildung als Energieelektroniker gemacht, danach Kolleg, also Abi nachgeholt und wollte dann BWL studieren.
    Erster Antrag abgelehnt, Eltern verdienen zuviel, keine 5 bzw. 6 Jahre gearbeitet.
    Sofort in Wiederspruch gegangen, Eltern sind nicht mehr Unterhalspflichtig da sie nur für eine Erstausbildung zuständig sind.
    Wieder abgelehnt. Also die nächst höhere Stelle angerufen, Problem geschildert und auf einmal hatte ich es.
    Die unteren Behörden beziehen sich immer auf den Paragraphen 36. damit hätten sie auch Recht ABER es gibt auch dieses Gesetz, müßt ihr mal selber suchen, wonach die Eltern nur für die Erstausbildung zuständig sind, dass ist die Grauzone.
    Also immer schon nachhaken und nicht locker lassen.

    Grüssle

  7. #7
    Gast
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    Daumen hoch

    Moin Schnitzla!

    Das finde ich äußerst interessant!
    Es wäre für mich (bzw. uns) sehr hilfreich, wenn du mir diesen Paragraphen nennen könntest, der nur die Erstausbildung in die (Unterhalts-)Pflicht der Eltern stellt.
    Und welchen §36? Vom BAföGesetz??
    Und was war "die nächst höhere Stelle", an die du dich gewendet hast?


    Danke Dir!!

    Grüße,
    Julian

  8. #8
    Gast
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    P.S.: Und wie viel BAföG hast du dann bekommen? Höchstsatz elternunabhängig? Und für wie lange?


    Noch mals vielen Dank!!

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