Hallo,
ich hoffe sehr, dass mir hier jemand mehr sagen kann als meine Bearbeiterin beim Bafög-Amt. Die bringt mich nämlich echt noch zur Verzweiflung, weil ich nie eine definitive Aussage bekomme und immer vertröstet werde. Ich brauche das Geld aber dringend.
Ich sollte eigentlich im Januar meine Diplom-Arbeit abgeben, leider bin ich sehr krank geworden. Habe natürlich Atteste die das belegen.
Mein neuer Abgabetermin ist jetzt Juli. Die Frage ist, ob ich bis zu dieser Zeit Bafög-berechtigt bin, oder nicht. Meine Sachbearbeiterin sagt, beim Durchfallen (innerhalb der Regelstudienzeit beim ersten Versuch) bekommt man Bafög, bei freiwilligem Abbruch nicht. Bei mir trifft ja beides nicht richtig zu, denn ich war krank. Sie sagt es ist ermessenssache und benötigt Entscheidungszeit. Ich habe aber keine mehr, zumal der Antrag seit Februar dem Amt vorliegt.
Was meint ihr. Bin ich noch berechtigt oder nicht?
Vielen Dank schon mal.
Viele Grüße
Fanta
Soweit ich mich erinnern kann, wird BAföG bei Krankheit nur 3 Monate gezahlt. Danach hast Du, bis Du wieder studierst bzw. Deine Diplom Arbeit weiter schreibst, Anspruch auf Hartz IV.
Danke erstmal für deine Antwort!
Aber ich studiere schon wieder! Bin also eingeschrieben. Hab ich dann auch Anspruch auf Bafög?
Liebe Grüße
Fanta
Wenn Du wieder normaler Student bist, hast Du wieder Anspruch auf BAföG...hattest Du ja vorher auch.
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