ich habe eine recht verschachtelte Frage zum Bafög, kann auch gerne zu einer Sprechstunde kommen, hoffe aber, dass meine Frage zumindest allgemein geklärt werden kann.
Ich bin Russischer Staatsbürger, 20 Jahre alt, seit 17 Jahren mit meiner Mutter in Deutschland (Vater war nie hier) und möchte im Herbst mein Studium an der Uni Köln beginnen, mit Bafögfinanzierung selbstverständlich. Der Haken daran: ich schließe gerade mein Abitur ab und erfülle deswegen die Erwerbstätigkeitsbedingung selber nicht. Meine Mutter selbst arbeitete nie in Deutschland. Von 1993-1999 war sie mit einem Deutschen Mann verheiratet und galt als Hausfrau, auch ich war in der Zeit unter 10 Jahren alt (Ich konnte aus dem Gesetzestext nicht klar entnehmen, ob dass als Erwerbstätigkeit gilt oder nicht), seit 1999 lebt sie getrennt (später geschieden), ich mit ihr, und sie ist seit dieser Zeit arbeitslos gemeldet. Sie kann krankheitsbedingt nicht arbeiten, bekommt aber (im Moment noch) jedes halbes Jahr Atteste (d.h. ist noch nicht generell arbeitsunfähig annerkannt, nur für die Zeiten, die aber nahtlos seit 1999 dauern). D.h. summierend 1993-99 Mutter Hausfrau, danach krankheitsbedingt arbeitslos (aber nicht generell erwerbsunfähig). Erfüllt es die Gesetzesbedingungen?
Die Frage. Kann ich mit diesen Bedingungen rechnen irgentwie auf ein Bafög zu kommen?
Frage hat sich glaube ich geklärt. Mit einer gültigen Niederlassungserlaubniss bekommt man doch Bafög automatisch?
Du hast auf jeden Fall Baföganspruch damit.
@ brianberlin
Bist Du mit Deiner Aussage bei dem richtigen Gesetz?
Kannst du das begründen; nicht das mawricus später ohne Unterstützung studieren muß?
Es fehlt die Berufstätigkeit eines Elternteils welches sich in den letzten sechs Jahren vor Beginn des förderungsfähigen Teils des Ausbildungsabschnitts insg. drei Jahre im Inland aufgehalten hat (so weit OK) und rechtmäßig erwerbstätig gewesen ist.
Von dem Erfprdernis der Erwerbstätigkeit des Elternteils während der letzten sechs Jahre kann abgesehen werden, wenn sie aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht ausgeübt worden ist und er im Inland mind. sechs Monate erwerbstätig gewesen ist.
@ mawricus
verlaß dich auf keine unklaren Aussagen wenn es um Geld geht, hier: um Dein Geld und Deine finanzielle Zukunft.
Gerade im Bereich der Förderungsfähigkeit von "Anderen Ausländern" lt. § 8 Abs. 2 BAföG ist eine besondere Prüfung durch das BAföG-Amt wichtig. Und zwar mit allen Unterlagen, welche Du z. B. über die Erwerbstätigkeit und Erkrankung Deiner Muttter besorgen kannst.
Und mit den Unterlagen gehst Du zum BAföG-Amt in der Nähe, z. B. bei der Kreisverwaltung oder auch ein STW.
Tipp: Vereinbare dort einen Termin, denn es wird eine etwas umfangreichere Beratung!
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
Lesezeichen