Hallo erstmal
bin neu in diesem Forum weil ich auf übliche weise via google oder ähnlichem nicht weiter komme.
Mein Problem ist wie folgt Ich habe seit 01.09.2008 eine Schulische Ausbildung angefangen und somit natürlich Bafög beantragt nachdem ich 6 Wochen vergebens gewartet habe bin ich mich erkundigen gegangen wie weit der Antrag sei.
Daraufhin wurde mir gesagt zum 01.12.08 gehen die Bescheide raus und dann ist auch Zahltag. Auf meine Frage hin wie hoch mein Anspruch sei wurde erwiedert das ich keinerlei Ansprüche hätte da meine Mutter zuviel verdient. (Verfahrensfehler von Seiten des Amtes denn wenn allein an Hand des Einkommens meiner Mutter zu ersehen ist das ich keinerlei Ansprüche habe kann die Bearbeiterin die weitere bearbeitung stoppen und eine Ablehnung schicken statt einen 6 Wochen warten zu lassen.. denn das nennt sich dann verschleppung).
Daraufhin ging ich zur Agentur für Arbeit und dort erklärte man mir dann das ich dem Grunde nach Anspruch auf BaFög hätte und aus diesem Grund auch keine Leistungen von deren Seite zu erwarten hätte.
Das gleiche bei der Wohngeldstelle.
Nun stellt sich mir die Frage was haut denn da nicht hin??
Zum 1 . Ich wohne seit 10 Jahren Selbsständig und allein.
Zum 2 . Wie soll meine Mutter mich bei Ihren Ausgaben noch Finanzielle unterstützen???
Zum 3 . Warum muss ich zu meiner Mutter ziehen wenn ich eine eigene Wohnung habe und die Räumlichkeiten bei meiner Mutter nicht gegeben sind um noch eine Person aufzunehmen??
Gibt es da nicht noch andere Wege?? §22 Absatz 4 trifft bei mir auch nicht zu.
Also hat evt. jemand einen Rat denn ich habe seit 31.08 keine finanziellen mittel und stehe vor der totalverschuldung und dem finanziellen ruin.!!!!!
Bedanke mich im vorraus
Mit freundlichem Gruß
AribaOne
Achso als Info noch falls es wichtig ist ich bin 24 und werde am 11.01.09 dann 25.
Habe mal gehört das wenn man 25 ist und bafög beantragt das einkommen der eltern nicht mehr berücksichtigt wird stimmt das??
also da sind ja jede Menge Gerüchte unterwegs. Das Ding mit 25 stimmt nicht. Das Einkommen der Eltern bleibt nur dann außen vor wenn Du eine mind. 3 jährige Ausbildung hast und danach noch 3 Jahre erwerbstätig warst.
Bei einer schulischen Ausbildung wirst Du immer nur den Bedarf bekommen als würdest Du bei den Eltern wohnen, wenn die Schule von der elterlichen Wohnung erreichbar ist. Das steht so im Gesetz, denn als Schüler bist Du verpflichtet die Kosten für die Staatskasse so gering wie möglich zu halten.
Wenn Du jetzt noch 24 bist und seit 10 Jahren alleine wohnst, wo warst Du mit 14 ???? und was hast Du bisher gemacht ??
Gruss Andy
hey danke erstmal für deine schnelle antwort...
mit 14 jahren war ich in einer WG für schwer erziehbare jugendliche und straffällig gewordene.
mit 16 dann entgiftung wegen drogen etc.
dann von 16 - 18 therapie.
auf therapie habe ich die 8te klasse abgeschlossen.
dann lebte ich in berlin und habe meine abschlüsse nachgemacht.
mittlerweile habe ich die erweiterte fachoberschulreife.
soviel dazu
also gibt es für mich keine möglichkeit meine wohnung zu halten ??
höchstens über ALG II wenn die Deine bisherige Lebensgeschichte als besonderen Grund anerkennen.
Gruss Andy
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