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Rückwirkendes Bafög wird angerechnet?
Anspruch und Antrag (BAföG)
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Hallo.
Ich habe nun zum 01.10.2008 rückwirkend das Bafög für das Wintersemester 2006 und das Sommersemester 2007 erhalten. Nun stellt sich mir die Frage ob denn nun dieses zweckgebundene Geld auch gleich bei der nächsten Antragsstellung bzw. Weiterförderung als mein Vermögen angerechnet wird? Denn laut der Aussage der Mitarbeiterin im Bafögbüro an meiner Hochschule wird der Förderungsbetrag, den ich jetzt am 01.10 bekommen habe, zu meinem Vermögen mitverrechnet. Wenn dass der fall ist, bin ich allerdings mit diesem Geld über dem erlaubten Freibetrag! Das würde ja heißen, dass ich nächstes Jahr, bei Bewilligung weniger Bafög bekommen würde, da ich ja über dem anrechenfreien Vermögen liege! Weiß jemand Rat?! Beste grüße marcus |
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Verdammt. Aber danke für den Hinweis! |
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| angerechnet , bafög , rückwirkendes |
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