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Thema: Rückwirkendes Bafög wird angerechnet?

  1. #1
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    Standard Rückwirkendes Bafög wird angerechnet?

    Hallo.
    Ich habe nun zum 01.10.2008 rückwirkend das Bafög für das Wintersemester 2006 und das Sommersemester 2007 erhalten. Nun stellt sich mir die Frage ob denn nun dieses zweckgebundene Geld auch gleich bei der nächsten Antragsstellung bzw. Weiterförderung als mein Vermögen angerechnet wird? Denn laut der Aussage der Mitarbeiterin im Bafögbüro an meiner Hochschule wird der Förderungsbetrag, den ich jetzt am 01.10 bekommen habe, zu meinem Vermögen mitverrechnet. Wenn dass der fall ist, bin ich allerdings mit diesem Geld über dem erlaubten Freibetrag! Das würde ja heißen, dass ich nächstes Jahr, bei Bewilligung weniger Bafög bekommen würde, da ich ja über dem anrechenfreien Vermögen liege!

    Weiß jemand Rat?!
    Beste grüße
    marcus

  2. #2
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    ja das ist leider so. Du hättest den neuen Antrag am 25.09. oder so stellen sollen auf alle Fälle bevor das Geld auf dem Konto war

  3. #3
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    Zitat Zitat von Andy61
    ja das ist leider so. Du hättest den neuen Antrag am 25.09. oder so stellen sollen auf alle Fälle bevor das Geld auf dem Konto war
    also bekomm ich, weil ich Bafög bekommen habe, nun kein Bafög?! kann man des so sagen?!
    Verdammt.
    Aber danke für den Hinweis!

  4. #4
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    wenn die Nachzahlung über 5.200 Euro liegt dann wird das was drüber ist als Vermögen angerechnet und es kann dann schon sein dass Du nichts oder je nach Höhe eben weniger bekommst.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Andy61
    wenn die Nachzahlung über 5.200 Euro liegt dann wird das was drüber ist als Vermögen angerechnet und es kann dann schon sein dass Du nichts oder je nach Höhe eben weniger bekommst.
    also ich liege mit der nachzahlung und dem privaten ersparten über den 5200€ jo... na, muss ich mal ausrechnen wie viel des ausmachen würd. danke dir soweit!

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