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Thema: Unterhaltspflicht der Eltern trotz Ehe?

  1. #1
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    Ausrufezeichen Unterhaltspflicht der Eltern trotz Ehe?

    Hallo,

    vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen?! Ich habe in diesem Jahr ein Kind bekommen und habe geheiratet. Laut Bafög-Rechner würde ich bei der Berücksichtigung des Einkommens meines Mannes Bafög bekommen. Da aber meine Eltern mitberücksichtigt werden, ist dies nicht der Fall....jetzt ist aber die Frage:
    Ich habe mal gelesen, dass man Vorausleistungen beantragen kann und die dann von den Eltern zurückverlangt werden, wenn diese unterhaltsverpflichtet sind...wenn dies nicht der Fall ist, bekäme man quasi elternunabhängiges Bafög trotzdem man die Voraussetzungen -Arbeit etc.- nicht erfüllt!
    Sind denn meine Eltern noch Unterhaltsverpflichtet? Wenn ich nicht studieren würde und arbeitslos wäre, würden ja meine Eltern aufgrund meiner Ehe auch nicht angerechnet werden!
    Ich bekäme also Hartz IV... .
    Wenn nicht, kann ich denn vielleicht auf die Unterhaltsansprüche gegenüber meinen Eltern verzichten und so etwas erreichen?
    Es wäre super wenn mir da jemand helfen könnte!!!
    Geändert von Pikary (12.10.2008 um 01:27 Uhr)

  2. #2
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    Verzichten geht nicht, der einzige Weg ist die Vorausleistung

  3. #3
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    Danke für die schnelle Antwort...aber die Frage ist...sind sie denn überhaupt noch unterhaltspflichtig??? sonst müssten sie es ja zurückzahlen wenn das Amt sich an sie wendet? was gibt es denn dann für möglichkeiten?

  4. #4
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    nun eltern schulden Ihren Kinder eine Berufsausbildung. Wenn du die noch nicht hast dann sind die Eltern unterhaltspflichtig. Wenn das Amt das genau so sieht werden die sicher die Vorausleistung bei den Eltern auf dem Klageweg wieder holen.

    Gruss Andy

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