Hallo,
ich komme jetzt ins 5. Semester Geschichte Lehramt Gymnasium, an der Uni Kiel. Zum 3. Fachsemester habe ich von Realschullehramt auf Gymnasiallehramt gewechselt. Aufgrund der dadurch entstandenen Mehrsprachenbelastung (ich muss nun zusätzlich Latein und Dänisch lernen) wurde der geordnete Verlauf des Studiums beeinträchtigt.
Das BAföG-Amt verlangt bis zum 30.09.08 eine Bescheinigung (Formblatt 5), dass die bei einem geordneten Verlauf des Studiums üblichen Leistungen erbracht wurden. Die Voraussetzungen, um nach § 48 BAföG weiter Leistungen zu erhalten, erfülle ich alle bis auf die sprachlichen Nachweise in Latein und Dänisch. Die Dänisch-Klausur schreibe ich in einem Monat und das Latinum wäre im Januar 2009 erreicht.
Ich benötige, um auch in Zukunft mein Studium finanzieren zu können, BAföG.
Ich habe gelesen, dass sich die Frist für das Formblatt 5 um ein Semester verlängern kann, wenn man während des Studiums eine Fremdsprache erlernen muss, die nicht zu den Schulsprachen zählt. Stimmt das?
Wenn nicht, gäbe es noch andere Möglichkeit weiter BAföG zu bekommen, außer Krankheit und Kindererziehung, weil das beides nicht zutrifft.
Vielen Dank im Voraus!
Chris
hmm...die fristverlängerung ist eigentlich für "nichtbestehen" gedacht, was ja bei dir nicht zutrifft. in deinem fall solltest du dich mal mit den fachleuten aus deiner uni oder dem studentenwerk unterhalten, wie man das problemchen lösen kann![]()
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