Hi, mein Vater hatte einen Arbeitsunfall und verlohr dabei seine rechte Hand. Dies geschah aber erst im Januar und ich frag mich jetzt ob ich trotzdem das vom letztem Jahr( Einkommen ) anrechnen lassen muss. und auserdem hatt er noch keinen Prozentsatz gestellt bekommen, sodas er noch keinen behindertenausweiß hat, also kann ich nur eine bescheinigung vom arzt holen und geht das überhaupt ?. Kann mir jemand die Fragen beantworten ?
nicht das Einkommen vom letzten sondern vom vorletzten Jahr wird angerechnet. Wenn allerdings so gravierende Einkommensänderungen bestehen kann man einen Antrag nach § 24 Abs. 3 BAföG stellen. Dann wird das aktuelle Einkommen zugrunde gelegt. Geh zur BAföG Stelle die erklären Dir das und helfen beim Antrag stellen
Gruss Andy
Gut, jetzt weiß ich ja bescheid XD aber die Krankenkassensumme die er bekommt zählt nicht oder ? weil es ja kein versteuerbares Einkommen bekommt und das nur Krankengeld ist.
doch das Krankengeld zäht als Einkommen das ist eine sog. Lohnersatzleistung. da die aber in der Regel niedriger ist als das eigentliche Gehalt wird da wohl eher nichts angerechnet.
Gruss Andy
Danke, jetzt weiß ich bescheid![]()
Lesezeichen