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Thema: Unterhaltspflicht des Vaters

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Standard Unterhaltspflicht des Vaters

    Hallo zusammen,

    ich bin Student und habe ein Problem bzgl. der Berechnung des Unterhalts meines Vaters. Meine Eltern sind geschieden und ich lebe derzeit noch bei meiner Mutter, in drei Wochen werde ich ausziehen und nur noch in den Semesterferien und am Wochenende zu Hause bei meiner Mutter leben.

    Nun habe ich folgendes Problem:

    Laut Düsseldorfer Tabelle stehen mir 408 € Unterhalt zu. Mein Vater berechnet den Unterhalt nun wie folgt:

    408€ Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle
    - 154 € Kindergeld
    - 196 € Bafög

    => Restanspruch = 58 €

    + 162,50 € halbe Miete

    => Gesamtanspruch: 220,50 €


    Ist diese Rechnung so korrekt? Kann er mir wirklich das gesamte Bafög vom Unterhalt abziehen? Genauso mit dem Kindergeld?


    Schon einmal vielen Dank für die Hilfe.

    Markus

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    stimmt so nicht ganz
    Bedarf wenn Du ausgezogen bis 640 €
    abzüglich volles Kindergeld 154 €
    abzüglich volles BAföG
    das wird ja nach Deinem Auszug auch höher sein.
    Der Rest ist von beiden Elternteilen zu tragen. Also wenn Du ausgezogen bist muss auch Deine Mutter Barunterhalt leisten

    Gruss Andy

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Hallo Markus,

    der Bedarf eines Studenten, der nicht mehr bei einem Elternteil wohnt, beträgt lt. Erläuterungen der Düsseldorfer Tabelle 640 Euro.
    Anzurechnen ist das Kindergeld in Höhe von 154 Euro und natürlich das Bafög in voller Höhe.
    Den Restbetrag teilen sich deine beiden Eltern. Dabei ist zu berücksichtigten, dass sich der Betrag aus deren Einkommen ableiten lässt, also je nach Leistungsfähigkeit. Jeder Elternteil hat aber eine Freigrenze (1.100 Euro) dir gegenüber. Ferner geht der Unterhaltsanspruch minderjähriger Geschwister vor. Sollte das relevante Einkommen eines Elternteil unterhalb dieser Freigrenzen liegen, muss er nichts an dich zahlen. Je nach Gericht kann der andere dann aber voll oder anteilig aufkommen.
    Ein guter Indikator ist der BAFöG-Bescheid...

    Grüsse

    Tweedy69

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