Zurück   bafoeg-aktuell.de Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch, Leistungen und Antrag


Rückstände, Miete Strom Fernwärme

Anspruch, Leistungen und Antrag (Hartz IV / ALG II)

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 11:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 4
Ausrufezeichen Rückstände, Miete Strom Fernwärme

Hallo zusammen,
ich hoffe auf Eure Hilfe, da ich im Netz leider keine passenden Antworten finden konnte! Danke sehr im vorraus!
Zu meinem Problem:
Ich habe mich im Dezember 2009 von meiner Frau getrennt und mir eine eigene Wohnung genommen. Auch ein eigenes Konto habe ich mir zugelegt! Hier nun das Problem, die Arge hat seid Dezember mein Geld für die Miete, den Stromlieferanten und für die Fernwärme auf das alte für mich nicht mehr zugreifbare Konto überwiesen. Das alte Konto gehört meiner Frau!
Die Damen und Herren der Arge teilen mir nun mit das ich selber zusehen muss wie ich die Kosten auftreibe, da sie mir mein Geld ausgezahlt hätten.Ich habe im Vorfeld die Arge gebeten die Kosten direkt anzuweisen also nicht auf mein Konto. Auf meinen Hinweis das ich ihnen rechtzeitig mitgeteilt habe das ich ein neues Konto habe, wird mir labidar erklärt, das sei nicht deren Problem.
Also habe ich versucht mit der Bank zu reden, diese wiederrum teilt mir mit das sie nur innerhalb von 7 Werktagen das Geld auszahlen würden. Ich habe nur davon erfahren weil mir heute die Mahnungen ins Haus flatterten. Was kann muss/sollte ich nun tun? Ich kann von HartzIV nicht 2 Monatsmieten und 2 Stromabschläge und 2 Fernwärmeabschläge in Höhe von knapp 1400€ bezahlen!
LG
Ping
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 16:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 4
Standard

Hat denn wirklich keiner ne Idee?
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 17:29
Super-Moderator
 
Registriert seit: 23.07.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 1.961
Standard

Hallo,

sorry, übersehen.

Kannst Du nachweisen, daß Du die richtige Kontonummer angegeben hast? Hast Du die ARGE um einen Nachweis für die Miete und Heizung gebeten und diesen Nachweis an die entsprechenden Stellen weitergeleitet?

Zitat:
Hier nun das Problem, die Arge hat seid Dezember mein Geld für ... den Stromlieferanten ... auf das alte für mich nicht mehr zugreifbare Konto überwiesen
Der Strom wird nicht extra gezahlt, sondern ist Bestandteil des Regelsatzes. Insofern dürfte hier keine falsche Buchung seitens der ARGE vorliegen und die Stromschulden selbst verursacht sein.

Ansonsten: hast Du Deine Ex nachweisbar aufgefordert, das unberechtigt empfangene Geld zurück zu zahlen? Wenn nein - warum nicht?

Gruß!
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 16.03.2010, 11:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 4
Standard

Zitat:
Hallo,
sorry, übersehen.
Kein Problem!

Ergänzung: Die Miete wurde nun doch von der ARGE überwiesen!
Obwohl mir gesagt wurde das sie dies nicht tun würden! Da sie ja die Miete schon einmal wenn auch auf das falsche Konto überwiesen haben!
Ein Problem gelöst!

Zitat:
Kannst Du nachweisen, daß Du die richtige Kontonummer angegeben hast? Hast Du die ARGE um einen Nachweis für die Miete und Heizung gebeten und diesen Nachweis an die entsprechenden Stellen weitergeleitet?
Ich lasse mir solche Sachen immer schriftlich per Kopie mit Stempel bestätigen! Dummerweise ist dieser Nachweis während des Umzuges verschwunden! Aber die Damen vom Amt haben mir mündlich bestätigt das ich schon im Dezember die neue Kontonummer angegeben habe. Nur eine Erklärung warum sie das Geld nicht auf das richtige Konto gebucht haben blieben sie mir schuldig.

Zitat:
Ansonsten: hast Du Deine Ex nachweisbar aufgefordert, das unberechtigt empfangene Geld zurück zu zahlen? Wenn nein - warum nicht?
Ich wusste bis die Mahnung kam nicht einmal das das Geld auf das falsche Konto eingegangen ist, da ich dem Amt ja expliziet und rechtzeitig alle Informationen gegeben hatte!
Ich konnte ja nicht davon ausgehen das die ARGE sage und schreibe 3 (drei) Monate braucht um eine Kontonummer zu ändern!! Die Bank teilte mir mit das ich die Gelder nur innerhalb von 7 Werktagen anfordern kann. Ich habe mittlerweile schon 2 mal versucht mit dem Amt zu reden aber es fruchtete nicht! Die beharren darauf das sie schon gezahlt hätten!
Und meine Frau war es egal das auf Ihr Konto Gelder von mir eingingen.
Für weitere Ratschläge und Tipps wäre ich dankbar!
MfG
Ping
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 16.03.2010, 14:52
Super-Moderator
 
Registriert seit: 23.07.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 1.961
Standard

Hallo,

wozu brauchst du denn noch Ratschläge, wenn die Miete nun überwiesen wurde? Im Normalfall sind in den Kosten der Unterkunft die Heizkosten mit enthalten und Strom wird, wie bereits erläutert, sowieso nicht von der ARGE übernommen.

Gruß!
Mit Zitat antworten
  #6 (permalink)  
Alt 17.03.2010, 10:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 4
Standard

Hallo,
Miete und Strom sind ja nun geklärt!
Aber was mache ich nun mit der Fernwärme davon nimmt sich das Amt ja nichts an weil sie ja schon bezahlt haben, wenn auch auf das falsche Konto und trotz des Wissens das sie die Informationen rechtzeitig erhalten haben!
Gibt es eine Möglichkeit sie dazu zu bewegen es zu zahlen oder bleibt das an mir hängen trotz deren Fehler?
__________________
Carpe Diem
Mit Zitat antworten
  #7 (permalink)  
Alt 18.03.2010, 07:39
Super-Moderator
 
Registriert seit: 23.07.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 1.961
Standard

Hallo,

solange Deine EX das Geld nicht zurückzahlt, sehe ich da schwarz mit einer 2. Zahlung. Warum forderst Du das Geld nicht von Ihr zurück?

Gruß!
Mit Zitat antworten
  #8 (permalink)  
Alt 01.04.2010, 22:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.04.2010
Beiträge: 9
Standard

Deine Freundin ist verpflichtet dir das Geld zurückzuzahlen, da sie es unrechtmässig erhalten hat.
Das heißt du kannst ihr eine Zahlungsaufforderung schicken und anschließend das Mahnverfahren einleiten. Die Kosten für Mahnbescheid/Klage hat sie dann natürlich auch zu tragen.

Auch würde ich ihr die Kosten in Rechnung stellen, welche dir durch die Einbehaltung des Geldes entstanden sind (Rückbuchungen des Stromanbieters, Mahnkosten, usw).
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
fernwärme , miete , rückstände , strom

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
trotz eigentumswohnung miete wohnen ceny Anspruch, Leistungen und Antrag 3 15.02.2010 05:17
Nach Renovierungsarbeiten des vermieters wird die Miete höher jamjam07 Wohnung 1 06.01.2010 07:13
kann man Miete zurück verlangen? Max B. Rückzahlung 3 12.09.2009 21:59
Zählt die Miete auch zu den Werbungskosten Pepimaus Einkommensgrenze und Rückzahlung 2 18.08.2009 14:56
zu berücksichtigende Miete Schraubär Einkommen 4 16.10.2008 21:30


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:22 Uhr.


Powered by vBulletin Version 3.8.4 (Deutsch) | Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.5.0 RC2
Sie lesen: Rückstände, Miete Strom Fernwärme - Hartz IV / ALG II Forum