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trotz eigentumswohnung miete wohnen
Anspruch, Leistungen und Antrag (Hartz IV / ALG II)
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hallo an alle,
ich habe eine Frage bzw. was kann ich machen!!! wir haben eine Eigentumswohnung gakauft vor 8 Jahren, und selbt drine gewohnt.Mit 2 Personen war es einfacher. Da die Anzahl unserer Familienglieder erhöht hat, wir zur Zeit 4 Personen ( Ich 35 jahre, meine Frau 32 Jahre, eine Tochter 3 jahre und einen Sohn 1 Jahre alt ) sind, haben wir euns eine Wohnung kalt 600 euro und 200 euro warm gesucht und zur Miete gegangen. Unsere Eigentumswohnung haben wir weiter vermietet für 500 euro kalt , die sofort an die Bank für die Kredite geht. Genau hier fängt unsere Pechlaufbahn. Aufgrund der Wirtschaftskrise habe ich keinen Job mehr und bekomme ich auch keinen Arbeitslosengeld. Meine Frau ist im Erziehungsurlaub, bekommt auch kein Geld. Ausser Kindergeld haben wir zur Zeit keinen Einkommen. Wir wissen nicht , was wir machen sollen. Die Eigentumswohnung haben wir versucht zu verkaufen , aber schlechte Zeitpunkt. Das Geld was wir von der Wohnung bekommen, geht an die Bank( Zum Glück bezahlt die Familie die Miete pünktlich). Ich suche die ganze Zeit eine Stelle aber bis jetzt erfolglos. Meine Frau fängt in 10 Monaten wieder arbeiten, dann haben wir ein wenig Luft. Aber bis dahin weis ich nicht, was wir machen sollen. Kann ich Hartz4 beantragen oder har keinen Sinn wegen der Eigentumswohnung. Ich bin auf jede Hilfe angewiesen, egal ob es hilft oder nicht, schreibt bitte eure Meinung!!!! mit freundlichen Grüssen |
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erstmal danke für schnellere Antwort,
Spielt es keine Rolle, dass Die bezahlte Miete direkt an die Bank geht. sozusagen von diesem Geld habe ich gar nicht!! Wie gesagt ich versuche es ja zuverkaufen!!! aber es gibt keinen Käufer zur Zeit. mit freundlichen Grüssen |
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Hallo,
sorry für die verpätete Antwort. Wenn Du ernsthafte vergebliche Bemühungen für den Verkauf der ETW nachweisen kannst, kann die ARGE durchaus trotz Überschreiten der Vermögensfreigrenzen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Leistungen als Darlehen gewähren. Die Rückzahlung ist dann mit Verkauf der ETW fällig. Du solltest entsprechend das Gespräch mit der ARGE suchen. Zitat:
Gruß! |
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| Stichworte |
| eigentumswohnung , miete , wohnen |
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