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Thema: Rehabilitationsmaßnahme im Berufsbildungsbereich

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Rehabilitationsmaßnahme im Berufsbildungsbereich

    Hallo,

    leider habe ich schon wieder eine Frage.
    Meine Tochter, 35 Jahre, in der befristeten Erberbsunfähigkeitsrente(580,- Euro) seit 3 Jahren, hat von Ihrem
    Arzt die Empfehlung bekommen eine Rehabilitationsmassnahme im Berufsbildungsbereich zu machen.
    Damit Sie noch im geschützten Rahmen arbeiten kann, da Sie immer noch durch Ihre Erkrankung nicht in Ihrem
    alten Job bzw. auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeiten kann, empfahl er Werkstätten für kranke Menschen.

    Die Rentenversicherung würde diese Massnahme bezahlen(nach SGB IX).
    Er sagte man würde ca 70% vom letzten Nettogehalt erhalten.
    Was wir eigendlich sehr hoch fanden und sehr viel.(Zu viel eigendlich für diese Situation)
    Heute hat er Ihr die Auskunft gegeben es sind doch nur 63,- Euro+Fahrtkosten, er hätte sich geirrt.Dies wiederrum
    irgendwie zu wenig......

    kennt sich jemand bei diesen Rehamassnahmen aus, für Langzeitkranke, die einen Einstieg versuchen möchten?
    Meine Tochter hat eine gute Schulausbildung(Abi-Studium) und 09 Jahre gerabeitet bis zur Erkrankung.

    Nach Ihrer Probearbeit in einer Werkstätte, sind dort wohl viele angestellt auf 300,- bis 400 Euro Basis, die auch Rente beziehen......Ist dieses Modell möglich in Ihrem Fall möglich?
    Für eine, wie immer hilfreiche Antwort hier in diesem Forum, würde ich mich sehr freuen!

    Grüße

  2. #2
    dms
    dms ist offline
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Rehabilitationsmaßnahme im Berufsbildungsbereich

    Zitat Zitat von martin7 Beitrag anzeigen
    ...
    Damit Sie noch im geschützten Rahmen arbeiten kann, da Sie immer noch durch Ihre Erkrankung nicht in Ihrem
    alten Job bzw. auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeiten kann, empfahl er Werkstätten für kranke Menschen.
    ...
    Du meinst bestimmt Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).


    Hier gibt es im wesentlichen 3 Maßnahmen/ Bereiche.
    Das Eingangsverfahren (EV) dient dem Teilnehmer dazu, sich einen ersten Einblick in die Werkstatt zu verschaffen. Es soll festgestellt werden, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung „für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist sowie welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den behinderten Menschen in Betracht kommen“ (§ 40 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX).
    Nach dem Eingangsverfahren folgt der Berufsbildungsbereich (BBB).
    Der BBB dauert maximal zwei Jahre. Nach dem ersten Jahr BBB (Grundkurs) erfolgt ein Bericht, der im Fachausschuss, dem Beratungsgremium von Werkstatt und Vertretern aus Arbeitsagentur und Sozialhilfe, besprochen wird. Kann die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers weiter gefördert werden, soll der zuständige Rehabilitationsträger das zweite Jahr im BBB (Aufbaukurs) bewilligen.

    Zitat Zitat von martin7 Beitrag anzeigen
    ...
    Die Rentenversicherung würde diese Massnahme bezahlen(nach SGB IX).
    Er sagte man würde ca 70% vom letzten Nettogehalt erhalten.
    ......
    Grüße
    Die Prozentangabe deutet auf das Übergangsgeld hin.
    Da du gesagt hast die Rentenversicherung zahlt das,
    hier mal der Hinweis aus den Regelungen der DRV
    Darüber hinaus hat der Rentenversicherungsträger Übergangsgeld sowie weitere ergänzende Leistungen zu erbringen, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden. Grundsätzlich ist allerdings zu prüfen, ob eine Umdeutung des Reha-Antrags in Betracht kommt (>>(SGB 6 § 116 R0) ), um bereits während der Leistung in der WfbM Rente zu zahlen.
    Zitat Zitat von martin7 Beitrag anzeigen
    ...
    Heute hat er Ihr die Auskunft gegeben es sind doch nur 63,- Euro+Fahrtkosten, er hätte sich geirrt.Dies wiederrum
    irgendwie zu wenig......
    Grüße
    Dies entspricht den Bedingungen, welche die AA zahlt:
    § 122 Ausbildungsgeld

    (1) Behinderte Menschen haben Anspruch auf Ausbildungsgeld während
    1. ....,
    2. .....und
    3. einer Maßnahme im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen,
    wenn Übergangsgeld nicht gezahlt werden kann.
    § 125 Bedarf bei Maßnahmen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen
    Als Bedarf werden bei Maßnahmen in einer Werkstatt für behinderte Menschen im ersten Jahr 63 Euro monatlich und danach 75 Euro monatlich zugrunde gelegt.
    Ob die DRV dies auch zahlt, weiß ich auf die schnelle nicht. Nur als Hinweis, das Ausbildungsgeld ist vor Anrechnung bei Sozialleistungsbezug geschützt; es darf also nicht überall angerechnet werden. Hier wäre jedoch jede Anrechnung
    einzeln zu prüfen.

    Zitat Zitat von martin7 Beitrag anzeigen
    ...

    Nach Ihrer Probearbeit in einer Werkstätte, sind dort wohl viele angestellt auf 300,- bis 400 Euro Basis, die auch Rente beziehen......Ist dieses Modell möglich in Ihrem Fall möglich?

    Grüße
    Das wäre die Tätigkeit in einem dritten Bereich in der WfbM.
    Arbeitsbereich (AB)
    Nach dem BBB haben die Teilnehmer die Möglichkeit, in den Arbeitsbereich der Werkstatt zu wechseln. Die Beschäftigung im Arbeitsbereich ist unbefristet. Hier gibt es dann ein sogenanntes Werkstattentgelt als
    eine Art Lohn.

    Zitat Zitat von martin7 Beitrag anzeigen
    ...
    ...
    Für eine, wie immer hilfreiche Antwort hier in diesem Forum, würde ich mich sehr freuen!

    Grüße
    Ich hoffe es hilft etwas weiter
    dms
    allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
    Förderung der Berufsausbildung im SGB III
    (ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
    Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
    (ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX

    Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
    mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
    Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
    beim JobCenter beantragen

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: Rehabilitationsmaßnahme im Berufsbildungsbereich

    Hi,
    vielen Dank für diese ausführlichen Möglichkeiten.Perfekt!!!:-)
    Hilft aufjedenfall weiter!!!

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