Du meinst bestimmt Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).
Hier gibt es im wesentlichen 3 Maßnahmen/ Bereiche.
Das Eingangsverfahren (EV) dient dem Teilnehmer dazu, sich einen ersten Einblick in die Werkstatt zu verschaffen. Es soll festgestellt werden, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung „für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist sowie welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den behinderten Menschen in Betracht kommen“ (§ 40 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX).
Nach dem Eingangsverfahren folgt der Berufsbildungsbereich (BBB).
Der BBB dauert maximal zwei Jahre. Nach dem ersten Jahr BBB (Grundkurs) erfolgt ein Bericht, der im Fachausschuss, dem Beratungsgremium von Werkstatt und Vertretern aus Arbeitsagentur und Sozialhilfe, besprochen wird. Kann die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers weiter gefördert werden, soll der zuständige Rehabilitationsträger das zweite Jahr im BBB (Aufbaukurs) bewilligen.
Die Prozentangabe deutet auf das Übergangsgeld hin.
Da du gesagt hast die Rentenversicherung zahlt das,
hier mal der Hinweis aus den Regelungen der DRV
Dies entspricht den Bedingungen, welche die AA zahlt:Darüber hinaus hat der Rentenversicherungsträger Übergangsgeld sowie weitere ergänzende Leistungen zu erbringen, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden. Grundsätzlich ist allerdings zu prüfen, ob eine Umdeutung des Reha-Antrags in Betracht kommt (>>(SGB 6 § 116 R0) ), um bereits während der Leistung in der WfbM Rente zu zahlen.
§ 122 Ausbildungsgeld
(1) Behinderte Menschen haben Anspruch auf Ausbildungsgeld während
1. ....,
2. .....und
3. einer Maßnahme im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen,
wenn Übergangsgeld nicht gezahlt werden kann.Ob die DRV dies auch zahlt, weiß ich auf die schnelle nicht. Nur als Hinweis, das Ausbildungsgeld ist vor Anrechnung bei Sozialleistungsbezug geschützt; es darf also nicht überall angerechnet werden. Hier wäre jedoch jede Anrechnung§ 125 Bedarf bei Maßnahmen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen
Als Bedarf werden bei Maßnahmen in einer Werkstatt für behinderte Menschen im ersten Jahr 63 Euro monatlich und danach 75 Euro monatlich zugrunde gelegt.
einzeln zu prüfen.
Das wäre die Tätigkeit in einem dritten Bereich in der WfbM.
Arbeitsbereich (AB)
Nach dem BBB haben die Teilnehmer die Möglichkeit, in den Arbeitsbereich der Werkstatt zu wechseln. Die Beschäftigung im Arbeitsbereich ist unbefristet. Hier gibt es dann ein sogenanntes Werkstattentgelt als
eine Art Lohn.
Ich hoffe es hilft etwas weiter
dms


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