Hallo,
ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente und von der Stadt Sozialhilfe für meinen Lebensunterhalt.
Ich würde gerne einen Aushilfsjob annehmen. Fällt dann die Sozialhilfe ganz weg und ich brauch mich bei der Stadt nicht mehr melden? Gerne würde ich dann auch in eine andere Stadt ziehen.
Und was wird dann mit meinen arbeitslosen 22jährigen Sohn, der noch bei mir gemeldet ist und wohnt und von der Stadt Hartz 4 bekommt. Muss ich für ihn aufkommen bis er 25zig ist, oder kann er dann selber einen Antrag für Hartz 4 stellen.
Gruß noiram
Hallo Noiram,
ich würde mich an Deiner Stelle direkt bei den sog. Leistungsträgern erkundigen.
Das sitzen die ausgewiesenen Fachleute.
Stell Dir einfach ´mal vor, hier bekämst Du eine Antwort und verläßt Dich darauf....
Doch leider ist die Antwort und Hilfe aus dem Forum unrichtig. Wer hätte dann die Probleme? Garantiert DU!
Du hast hier ein absolut komplexes Thema angeschnitten. Dafür würde ich Dir die Fachberatung "vor Ort" empfehlen. Denn, die Fachberater in den Ämtern sind für Beratungen da und können für z. B. unrichtige Auskünfte belangt werden; aber hier im Forum, wer ist da verantwortlich für richtige Auskünfte?
Es grüßt Dich und wünscht Dir verständnisvolle und hilfsbereite Verwaltungsmenschen!
fj
Hallo,
es wird jegliches Einkommen bei der Sozialhilfe angerechnet. Ist das Einkommen höher als die Sozialhilfe, ist somit der Anspruch weg. Allerdings ist zu beachten, daß Du nicht zu iel Einnahmen hast, denn dann könnte auch der Rentenanspruch wegfallen. Die entsprechenden Beschränkungen in dieser Hinsicht sind in Deinem Rentenbescheid aufgeführt.
Gruß!
Hallo Franjo,
danke für deine ehrliche und korrekte Antwort.
Nur das blöde ist, bei meiner zurzeit zuständigen Leistungsstelle und dem Sachbearbeiter habe ich keinen guten Draht zu, denn da ist schon mal etwas vorgefallen was nicht so richtig gelaufen ist. Aber ich könnte mich doch bestimmt mit der Stelle in Verbindung setzen, wo ich denn mal hinziehen möchte. Denn der Ort steht ja schon fest.
Gruß von mir zurück und einen angenehmen Tag.
Noiram
Hallo Hoppel,
ja das ist mir schon klar, dass es angerechnet wird.
Auf meinem Rentenbescheid, Anlage 19 Seite 2, steht, dass ich 400,- Euro dazu verdienen dürfte. Mehr möchte ich eigentlich auch gar nicht und kann ich gesundheitlich auch nicht.
Das größere Problem ist eigentlich der 22jährige Sohn. Dass ich ihn einfach vor seinem 25ten Geburtstag nicht loswerde.
Gruß
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