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Aufenthaltsrecht
Hallo,
vor drei Monaten ist meine Freundin mit ihrer fast drei Jahre alten Tochter aus Österreich zu mir nach Schleswig Holstein gezogen. Sie hat sich auch brav hier gemeldet und ist freiwillig Krankenversichert. Kindergeld bekommt sie auch. Nun hat sie heute Post von der Ausländerbehörde bekommen und soll dort nun wieder vorsprechen. Es soll geprüft werden ob sie das "Recht" hat hier zu sein. Was wird sie dort genau erwarten? Ist es möglich das sie wieder zurück muss? Was kann man tun damit sie hier bleiben darf oder ist das nur ne rein formelle Sache. Falls es noch wichtig ist, wir sind mitlerweile verlobt.
MfG und danke im Vorraus für die Antworten.
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Laut EU-Recht muss jemand (Bürger eines EU-staats), der länger als 3 Monate in einem anderen EU-staat verbleiben will/verbleibt, nachweisen, dass er ausreichende Mittel zum Unterhalt mitbringt.
Wenn sie also keine Stelle in D hat, gehe ich davon aus, dass man wissen möchte, wie deine Freundin sich in D über Wasser hält.
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Sie hält sich durch mich über Wasser. Und jetzt wo die kleine in der Kita ist, möchte sie sich ja einen Halbtagsjob suchen. Ich hoffe doch das reicht der Ausländerbehörde.
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