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Thema: bildungsgutschein

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard bildungsgutschein

    hallo habe in zwei tagen eine ärztliche untersuchung zum erwerb des bildungsgutschein.die phsychiologische untersuchung habe ich erfolgreich bestanden.
    nun möchte der arzt von der Arge alte befunde und krankheitsunterlagen haben ,ich habe aber keinen hausarzt.
    das letzte mal war ich vor circa 4 jahren bei einem arzt.
    was wird den da überhaupt untersucht?
    bitte um schnelle antwort wenn jemand etwas dazu weiß.
    im voraus vielen dank.

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Es wird dein allgemeiner Gesundheitsstand gecheckt. Wenn der Arzt alte UNterlagen anfordern will, dann sicherlich nur, um festzustellen, was vielleicht mal vorher anlag. Ein Bekannter hatte letztes Jahr die gleiche Untersuchung, alles sehr unspektakulär. Es geht ja auch darum, dass du einen Bildungsgutschein für eine Ausbildung erhältst, die du auch machen kannst und wo du keine gesundheitlichen Einschränkungen hast.

  3. #3
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    Standard Gesundheitscheck

    Hallo,
    soweit ich das beurteilen kann, handelt es sich nur um vorsorge Maßnahmen.

    Viele Grüße

  4. #4
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    Standard AW: Gesundheitscheck

    Zitat Zitat von markus85 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    soweit ich das beurteilen kann, handelt es sich nur um vorsorge Maßnahmen.

    Viele Grüße
    Genau so sieht es aus !

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: bildungsgutschein

    Davon habe ich ja noch nie gehört. Ist das allgemein üblich? Ich habe vor langer Zeit mal einen Bildungsgutschein für eine Weiterbildung erhalten, da musste ich nicht zum Arzt. Oder ist das nur bei mehrjährigen Ausbildungen so?

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    Standard AW: bildungsgutschein

    Hallo Volo,

    ich denke, hier kommt es auf die Ausbildung an. Es wird geprüft, ob der Auszubildende körperlich in der Lage ist, an der Ausbildung teilzunhemen, schließlich will das Amt nicht Geld investieren, und am Ende stellt sich heraus, dass der Teilnehmer den Beruf gar nicht ausüben kann

    LG

    Tinchen

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