[[Hallo guten Tag[/I][/B],
ich war gestren am Freitag bei der Sparkasse w bei der mein Konto geführt wird und habe mir einen Antrag geholt,für P-Konto.
Dort habe ich dann erfahren, dass ich mir bei der Verbraucherberatung einen Termin holen muss, damit diese dann den Antrag ausfüllt und bestätigt.
Auf meine Frage hin, ob es möglich ist, dass mein Insolvenzberater bei der Caritas ( ist ein anerkannter Träger) dies auch schreiben und bestätigen könnte, bekam ich die Antwort, dass wisse man nicht.![]()
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Frage: Kann mein Berater bei der Caritas das erledigen, damit ich ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto ab dem 01.07.2010
umwandeln kann??
Viele Grüße
Hallo,
bitte gedulde Dich noch bis morgen. Ich werde dann eine entsprechende Übersicht ins Forum einstellen.
Gruß!
Hallo,
prinzipiell ist eine solche Bescheinigung nur dann notwendig, wenn der Sockelbtrag aufgestockt werden soll. Das ist z.B. dann der Fall, wenn Unterhalt gezahlt oder Sozialleistungen für Dritte auf das Konto fließen.
Ansonsten kann auch die CARITAS eine solche Bescheinigung ausstellen.
Gruß!
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