Hallo, ich habe gelesen das sich das Mutterschaftsgeld aus dem Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate berechnet. Was passiert wenn man erst seit einem Monat arbeitet?
Wie wird Mutterschaftsgeld beim der Bemessung des Arbeitslosengeldes betrachtet? So als hätte man normal gearbeitet?
Danke!
Geändert von Pikary (14.04.2011 um 22:23 Uhr)
Wenn du in den letzten drei Monaten vor der Entbindung nur einen Monat gearbeitet hast, dann wird das Einkommen aus diesem Monat auf drei Monate umgelegt.
Beim Arbeitslosengeld ist es wichtig, dass du die Anwartschaftszeit erfüllt hast. Ist dies nicht der Fall, wird es erst gar nicht zur Ermittlung des Arbeitslosengeldes kommen. Abgesehen von dem Monat vor der Geburt: Wann hast du davor gearbeitet und wie lange?
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