Hallo zusammen!
Ich habe eine kurze Frage zur GEZ-Zahlung mit welcher ich hoffe hier ein paar Antworten zu finden. Ich werde am kommendem Monat studieren (vorher war ich Arbeitnehmer), habe bisher alle meine Geräte angemeldet und ordnungsgemäß GEZ bezahlt. Ich wohne derzeit noch bei meinen Eltern.
Da ich jetzt ein Studium beginne und somit mein Einkommen komplett wegfällt habe ich nach einer Befreiung der GEZ-Gebühren Ausschau gehalten, wurde jedoch nur bedingt fündig. Es ist nämlich immer nur die Rede davon, dass sich Studierende von der GEZ befreien lassen können, wenn Sie BAföG beziehen (Bescheid steht noch aus) und vor allem nicht mehr zu Hause wohnen. Aber ich habe doch genauso kein Einkommen mehr und da ich monatliche Studiengebühren habe, kann ich mir das nicht leisten.
Weiss jemand, ob auch in meinem Fall eine Befreiung von der Zahlung der GEZ-Gebühren möglich ist?
Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!
MfG
Morph
Hallo Morph,
unbedingt Befreiungsantrag stellen und Bescheid dann nachreichen.
Gruß.
Hallo,
falsche Antwort. Solange Du noch bei deinen Eltern wohnst, kannst Du - ungeachtet eines BaföG-Bescheides - keine Befreiuung beanspruchen und wirst die GEZ-Gebühren weiter zahlen müssen. Eine Befreiung allein wegen geringen Einkommens ist nicht möglich.
Gruß!
Danke schonmal für die Resonanz.
Wobei mich die endgültige Antwort natürlich nicht allzu glücklich stimmt. Ich muss also auch meine Geräte bezahlen, obwohl meine Eltern (im gleichen Haus; keine getrennte Wohnung) auch alle Geräte angemeldet haben? Reicht es denn nicht aus, wenn ein Familienmitglied alles anmeldet, entfällt der Rest für die Familie nicht dann?
Ich meine sowas gelesen bzw. es so interpretiert gehabt zu haben...
Hallo,
sofern Dein Einkommen höher als 287 € ist besteht für Dich eine von den Eltern unabhängige Gebührenpflicht.
Gruß!
Wie wäre es denn, wenn Morph den Fernseher/Radio aus seinem Zimmer/Wohnung entfernt?
Das wäre blöd für Morph, weil er dann nicht mehr in seinem Zimmer Fernsehen sehen oder Radio hören kann. Außerdem müßte er dann auch den PC oder das Laptop aus dem Zimmer entfernen und den Internetanschluß kündigen. Viel Spaß dann beim Studieren...
Hallo, Hoppel hat Recht,
schau das habe ich auf einer Internetseite gefunden und habe meinen Sohn der bei mir lebt auch davon befreien lassen können, da er so wenig Einkommen hat.
Lediglich dann, wenn Ihr während Eures Studiums bei Euren Eltern wohnt, diese Rundfunkgeräte angemeldet haben und Ihr mit Eurem Einkommen unter dem Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige (276 €) liegt, sind Eure eigenen Rundfunkgeräte nicht gebührenpflichtig.
Hoffe das hat dir geholfen, auf jedem Fall schnell einen Antrag auf Befreiung stellen(Studienbescheid kannste nachreichen), den die befreien dich nicht rückwirkend, weil se Verbrecher sind, hab das Alles durch.
Gruß Zwilling
Opfer muß man halt bringen..weil er dann nicht mehr in seinem Zimmer Fernsehen sehen oder Radio hören kann. Außerdem müßte er dann auch den PC oder das Laptop aus dem Zimmer entfernen und den Internetanschluß kündigen
Muß man sich halt wieder mit den Eltern ins Wohnzimmer setzen.![]()
Welches Kind hat denn den Internetanschluß auf seinen Namen laufen, wenn es noch bei den Eltern wohnt.![]()
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