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Thema: Kein BAB, Kein Unterhalt, Kein Wohngeld. Was nun?

  1. #1
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    Standard Kein BAB, Kein Unterhalt, Kein Wohngeld. Was nun?

    Guten Morgen,

    ich schreibe heute hier weil ich mit meinen Latein am Ende bin. Hierzu kurz die Story:

    Also meine Eltern haben mich im März 09 rausgeschmissen, weil das Verhältniss so zerrüttet war, dass absolut nichts mehr ging. Aufgrund diesen rauswurfes musste ich mir also eine Wohnung suchen. Habe ich auch gemacht. Ich wohne derzeit in Augsburg in einer 35m² großen Wohnung, die aktuelle 350,00 € warm und 262,00 € kalt kostet zusätzlich monatlich 35,00 € an Strom.

    Durch meine Ausbildung bekomme ich derzeit 570,00 € netto raus und von meinen Eltern 164,00 € Kindergeld.

    Soweit zu den Fakten. Ich hoffe ich habe nichts vergessen.

    Aufgrund meiner finanziellen Situation habe ich bisher versucht BAB für mich zu beantragen. Der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung das meine Eltern zuviel finanzielle Mittel hätten. Ich bin daher vor "Gericht" gezogen und habe versucht BAB einzuklagen. Das führte dazu das die Arbeitsagentur meine Eltern mit 68,00 € zur Kasse bitten wollte. Dies hätte auch geklappt wenn meine Eltern nicht auch einen Rechtsanwalt eingeschaltet hätten. Dieser hatte die Situation so verdreht, dass meine Eltern aufgrund meines Werdegangs keine Verpflichtung mehr gegenüber mir hätten. Schlussendlich musste ich kapitulieren und muss nun auch auf BAB verzichten.

    Als nächsten Schritt habe ich mein Recht auf Unterhalt geprüft. Hier "würde" ein Anspruch auf 68,00 € bestehen, wenn ich von meinem Arbeitgeber keine Sonder- und Bonuszahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Erfolgsbeteiligung) bekommen würde. Also auch hier war nichts zu erwarten.

    Nun wollte ich Wohngeld als letzter Möglichkeit in Betracht ziehen. Und auch hier wurde abgelehnt, da ja rechtlich im grunde nach ein Anspruch i. H. von 68,00 € auf BAB besteht.

    So nun zu meiner Frage. Gibt es noch irgendeine Möglichkeit eine Hilfe zu beantragen, oder habe ich gesetzlich auf absolut nichts anspruch? Gibt es noch irgendeinen von mir nicht beachteten Rettungsanker?

    Danke schonmal für die Antworten.

    Viele Grüße

    Kugelfisch

    ps: hoffe ich bin im richten Forum, da das Thema ja nicht wirklich wo rein passt.

  2. #2
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    Achja ich habe vergessen, dass ich Azubi im 2. Lehrjahr bin. Mein Alter ist 21 Jahre.

    Sollte ich was vergessen habe, was nützt das Thema zu beantworten, fragt bitte einfach nach

  3. #3
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    Hallo,

    ich sehe da keine Möglichkeiten, da Du grundsätzlich vom Wohngeld und dem ALG II ausgeschlossen bist.

    Gruß!

  4. #4
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  5. #5
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    Hallo,

    @tina --> vollkommen sinnlose Antwort ohne jegliche Substanz. -

  6. #6
    Administrator Avatar von Pikary
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    Zitat Zitat von Hoppel Beitrag anzeigen
    Hallo,

    @tina --> vollkommen sinnlose Antwort ohne jegliche Substanz. -
    Ja, sie passt aber auch zur genannten Seite, die genau so sinnfrei ist wie der Hinweis. Nenneswerte Informationen bietet die Seite nicht, stattdessen wird man von der Werbung erschlagen.

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