hallo
ich habe eine umschulung in einer jva gemacht, abgeschlossen und bestanden. diese ging 21 monate, danach mußte ich noch 6 wochen bis zu meiner endstrafe absitzen, somit 6 wochen ohne arbeit. dann wurde ich am 29.02.08 entlassen, habe mir am dem tag einen 2fachen bandscheibenbenvorfall zugezogen und 2 monate später habe ich noch eine thrombose dazu bekommen. seit der entlassund war ich krank.
mußte mich dann beim arbeitsamt melden, so krank wie ich war konnten sie mich aber nicht vermitteln, konnte kaum gehen. von denen wurde geld 1 abgelehnt und ich sollte doch dann zur arge hin gehen.
bin dann zur arge hin gegangen und sie meinten ich sollte erstmal das überbrückungsgeld, das angesparte geld während der haftzeit aufbrauchen und dann soll ich wieder kommen, dann bekomme ich harz 4.
nun januar 09 bin ich zum arbeitsamt hin gegangen, weil geld ist alle und bin wieder zum glück gesund, der antrag wurde beim arbeitsamt abgelehnt, habe widerspruch eingelegt, und mußte zur arge hin gehen. nun kommen sie für mich auf, auch rückwirkend für die 3 monate. habe heute erfahren das der widerspruch abgelehnt wird...weil:
in den letzten 24 monaten habe ich nicht 12 monate durchgehend gearbeitet. 365 tage müßten es sein und ich habe 359 tage gearbeitet...somit abgelehnt.
ich sollte doch aber vom überbrückungsgeld leben!!!
nur...eine eigene wohnung habe ich auch 70qm, 350euro und der satz hier liegt bei 270 euro...also meine wohnung ist um 80 euro zu teuer!!!
meine frage ist...ist das denn alles so richtig vom amt, arge usw....
muß ich mir jetzt in 3 monaten eine andere wohnung suchen? dann sind sie 6 monate für meine wohnung aufgekommen.
im juni fängt für mich eine weiterbildung an...wie sieht es denn dann aus mit den ganzen geldern??? was steht mir zu???
zählt die zeit obwohl ich vom überbrückungsgeld gelebt habe und ich krank war denn auch???
VIELEN DANK FÜR EURE HILFE !!!CHTIG
Wenn du nicht gearbeitet hast, bekommst du auch kein Arbeitslosengeld, weil dies eine Versicherungsleistung ist, in der 12 Monate Anwartschaft erfüllt sein müssen. Man kann diese Zeit auch während einer Krankheit erfüllen, jedoch muss man hierzu in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen. Da Arbeitslosengeld wegfällt, kommt nur Hartz IV in Betracht.
Du musst dir nicht zwingend eine andere Wohnung suchen. Die ARGE zahlt aber nur den Betrag, der angemessen ist, das wären dann, wie du schreibst, 270 Euro. Die Differenz müsstest du aus eigener Tasche bezahlen, wenn du dir keine günstigere Wohnung suchen möchtest.
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