Unterhaltspflicht für 21-jährige mit Ausbildung
Hallo,
unsere 21-jährige Tochter hat 2 abgeschlossene Berufsausbildungen von uns finanziert bekommen.
Sie hat jetzt eine eigene Wohnung arbeit aber nur teilzeit und ab und zu hat sie einen Nebenjob.
Generell lebt Sie eindeutig über Ihre Verhältnisse, denn nun hat Sie sich sich auch noch ein Auto auf Kredit gekauft und kann ihre Miete nicht mehr bezahlen. Die ersten Zahlungensrückstände bzw. Mahnungen sind bereits da. Jetzt hat Sie sich auch noch einen hund angeschafft. Auf Ihren Lebensstandart will Sie aber nicht verzichten.
Nun behauptet Sie, daß wir gesetzlich verpflichtet wären Sie bis 25 zu unterstützen bzw. wieder bei uns aufzunehmen.
Welche Rechte haben WIR als Eltern?
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