Scheint als könnten hier weder der Sachbearbeiter noch der Einspruchsbearbeiter rechnen.
Ich kann mir das nur so erklären, dass du in deren Programm aus irgendeinem Grund älter bist und sich keiner die Mühe gemacht hat, da mal genauer hinzuschauen. Habt ihr in der Einspruchsbegründung explizit auf dein Alter hingewiesen?
Zitat:
Zitat von cioco
Ich muss ernsthaft klagen oder? Die haben nen Haufen Fehler gemacht.
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Vorallem um die Frist nicht zu verpassen, müsst ihr Klage einreichen. Gleichzeitig solltet ihr der Familienkasse ein Schreiben schicken in dem ihr die Klage schonmal ankündigt und nochmal die Fehler (dein Alter!-vielleicht hilft ein Kopie deiner Geburtsurkunde) darlegt.
Bis zum Prozesstermin könnte die Familienkasse einlenken und das Kindergeld bewilligen.
Stellt sie sich stur, wird der Richter was zum lachen haben
Ist eure Familienkasse die Agentur für Arbeit? Wenn ja, bringt anrufen gar nichts, da ein Call-Center vorgeschaltet ist. Zumal die Kinder oder Ehepartner des Berechtigten, wegen dem Steuergeheimnis meist keine Auskunft erhalten.
Zitat:
Zitat von cioco
Mein Vater schaltet wohl auch seine Anwältin ein und ich muss auch schauen, ob ich nen Anwalt kriege vllt...
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Dein Vater ist der Kindergeldberechtigte, er muss klagen. Du brauchst keinen eigenen Anwalt, das ist rausgeschmissenes Geld.
Vorallem, muss die Familienkasse, wenn ihr Recht bekommt (wovon ich ausgehe), den Anwalt deines Vater zahlen. Zwei Anwälte wird sie aber keinesfalls zahlen.
BAföG:
BAföG 2008: § 51 Zahlweise (Absatz 2)