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Alt 11.03.2010, 21:19
Andy61 Andy61 ist offline
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nein so einfach ist das nicht. Wenn sie bei Dir kostenlos wohnen und essen kann und es keinen schwerwiegenden Grund für einen Auszug gibt dann kann sie zwar ausziehen, hat aber keine Ansprüche auf Geldleistungen weder von Dir noch vom Staat.

Gruss Andy
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