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Alt 09.03.2010, 09:00
Hoppel Hoppel ist offline
Super-Moderator
 
Registriert seit: 23.07.2009
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Hallo,

das ALG II kann/darf nicht wegen Privatschulden gestrichen oder abgetreten werden. Ich glaube auch nicht, daß die ARGE dies macht - es werden wohl andere Gründe dafür vorliegen, z.B. Kontopfändung und dergleichen. Das sollte nochmal geprüft werden.

Gruß!
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