Hallo,
sorry für die verpätete Antwort.
Wenn Du ernsthafte vergebliche Bemühungen für den Verkauf der ETW nachweisen kannst, kann die ARGE durchaus trotz Überschreiten der Vermögensfreigrenzen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Leistungen als Darlehen gewähren. Die Rückzahlung ist dann mit Verkauf der ETW fällig. Du solltest entsprechend das Gespräch mit der ARGE suchen.
Zitat:
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Spielt es keine Rolle, dass Die bezahlte Miete direkt an die Bank geht. sozusagen von diesem Geld habe ich gar nicht!!
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Nein, spielt keine Rolle, denn es geht ja nicht primär um die Mieteinnahmen, sondern um das Vermögen an sich.
Gruß!