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Unterhaltspflicht Eltern: 1. Ausbildung, 2. Studium
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05.01.2010, 10:52
TeWe
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ja, beide Kinder haben zum Ende der Ausbildung (Sohn) bzw. nach einer ca. 2-jährigen Arbeitszeit (Tochter) uns gegeüber ihre Absichten, zu studieren, kundgetann
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