Guten Tag.
Ich habe folgende Fragen:
Fall 1:
Sohn, 27 Jahre, wohnt zuhause, kein eigenes Einkommen.
Nach Abi
- Studium abgebrochen
- Lehre erfolgreich abgeschlossen (keine Arbeitsjahre nach Ausbildung)
- 2. Studium (läuft zz)
Welchen Unterhaltsanspruch hätte er uns (Eltern) gegenüber, wenn er in eine WG ziehen würde?
Ist der Unterhaltsanspruch uns gegenüber erloschen?
Wo kann er Unterhalt beantragen, wenn er uns gegenüber keinen Unterhaltsanspruch geltend machen kann?
Fall 2:
Tochter, 25 Jahre, wohnt mit Freund zusammen, geringes Einkommen (400 EURO-Basis)
Nach Abi
- Lehre erfolgreich abgeschlossen,
- Studium (läuft zz.)
Kann sie Unterhalt beantragen oder sind wir (Eltern) noch unterhaltspflichtig)
Kann sie Wohnungszuschuss beantragen, obwohl sie in einem eheähnlichen Verhältnis lebt?
Wo kann Unterhalt beantragt werden, sollte dies möglich sein?
Viele Fragen auf einmal. Antworten darauf wären toll.
Danke für eure Unterstützung.
Gruß Thomas