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Studienbeitragsdarlehen

Da mittlerweile in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen und auch im Saarland Studiengebühren zu bezahlen sind, hat man sich von Seiten der Politik Gedanken gemacht, wie man es bei Gebührensätzen von zum Teil 500 Euro pro Semester auch noch Studenten aus niedrigeren Einkommensklassen ermöglichen kann, ein Studium aufzunehmen und die Gebühren entrichten zu können. Die Antwort ist das sogenannte Studienbeitragsdarlehen, welches mittlerweile in jedem Bundesland angeboten wird, indem auch Gebühren zu entrichten sind. Die Ausgestaltung dieses Darlehens ist zwar überall ähnlich, jedoch gibt es einige Unterschiede, die vor allem die Rückzahlungszinssätze betreffen.


Voraussetzungen für ein Studienbeitragsdarlehen

Die Voraussetzungen für ein Studienbeitragsdarlehen sind in allen betroffenen Bundesländern ziemlich gleich angesetzt worden. Als wichtigster Punkt gilt hier, dass im entsprechenden Bundesland überhaupt erstmal Studiengebühren verpflichtend gezahlt werden müssen, damit man ein Studienbeitragsdarlehen beantragen kann. Da mittlerweile nur noch in den oben genannten Bundesländern Studiengebühren langfristig erhoben werden, kann man natürlich auch nur dort ein entsprechendes Darlehen beantragen, wobei man durch den Ort seiner Universität oder Fachhochschule gebunden ist.

Die Verfügbarkeit des Studienbeitragsdarlehens hängt darüber hinaus für die einzelnen Studenten auch von der Anzahl der Hochschulsemester ab, die sie bereits absolviert haben. Als Obergrenze wird hier die Regelstudienzeit plus 4 weitere Semester angegeben, wobei bei einem Fachrichtungswechsel auch die Semester aus dem ersten Studium mit angerechnet werden.

Als weitere Voraussetzung haben die Bundesländer eine Altersgrenze eingeführt, nach deren erreichen ein Studienbeitragsdarlehen nicht mehr zur Verfügung steht. Diese Altersgrenze ist in jedem Bundesland anders festgesetzt, wobei in Nordrhein-Westfalen mit 60 Jahren eindeutig die großzügigste Regelung vorherrscht. Im Saarland und in Bayern beträgt die Altershöchstgrenze 40 Jahre und in allen anderen Bundesländern 35 Jahre, wobei sowohl Hamburg als auch Hessen aufgrund von veränderten Gesetzen zum Thema Studiengebühren nicht mehr mit einbezogen werden.

Darüber hinaus wird das Studienbeitragsdarlehen in der Regel nur an Studenten vergeben, die den deutschen Pass haben. Ausnahmen werden nur dann gemacht, wenn jemand seine Hochschulreife in Deutschland gemacht hat oder EU-Bürger ist.


Bundesland Ausgebende Bank Zinsen maximale Schuldsumme Mindest-
einkommen
Baden-Württemberg L-Bank 4,462% (max. 5,50%) 15.000 € 1.060 €
Bayern KfW
Förderbank
2,88% (max. 8,25%) 15.000 € 1.060 €
Hamburg KfW
Förderbank
2,87% (max. 7,50%) 15.000 € 1.060 €
Hessen Landes Treuhandstelle Hessen 6,16% (max. 7,50%)
Für Semester, in denen Bafög bezogen wurde, müssen keine Zinsen gezahlt werden.
15.000 € 1.260 €
Niedersachsen KfW
Förderbank
3,7% (max. 7,50%) 15.000 € 1.060 €
Nordrhein-Westfalen NRW.Bank 4,384% (max. 5,90%) 10.000 € (maximal 1.000 € je Semester) 960 €
Saarland KfW
Förderbank
0% (max. 3,28%) 15.000 € 1.060 €

Finanzierungskosten und spätere Rückzahlung 

Wer ein Studienbeitragsdarlehen beantragt, kann dieses leider nicht kostenlos in Anspruch nehmen, sondern muss dafür der Laufzeit entsprechend Zinsen zahlen. Die Zinssätze variieren zwischen den einzelnen Bundesländern, wobei bestimmte Obergrenzen festgelegt sind, die zumindest in Bayern, Niedersachsen und dem Saarland 15 Jahre lang gelten, weil diese die Finanzierung über die KfW Förderbank laufen lassen. Unterhalb dieser Obergrenzen können die Zinssätze jedoch variieren und werden in der Regel zweimal jährlich entsprechend angepasst.    

Nach Ablauf des Studiums wird normalerweise eine gewisse Karenzzeit gewährt, in der noch keine Rückzahlung des Darlehens erfolgen muss. Diese Regelung soll vor allem sicherstellen, dass den Absolventen nach dem Abschluss noch genügend Zeit bleibt, einen entsprechenden Job zu finden. Die Karenzzeit beträgt in Bayern mindestens 18 Monate, wohingegen alle anderen Bundesländer sogar eine Frist von mindestens 24 Monaten gewähren.

Wer nach seinem Studium ein gewisses Mindesteinkommen nicht überschreitet, kann sich auf Antrag bis zu 12 Monate von der Rückzahlung des Darlehens freistellen lassen. Hierbei wird das Netto-Einkommen im Sinne des BAföG angesetzt, was vor allem bei Verheirateten und Kindern zu recht hohen Freibeträgen führt, um soziale Härten auszuschließen. Die Einkommensgrenze liegt standardmäßig bei 960 Euro netto pro Monat, wobei fast jedes Bundesland außer NRW noch einen Freibetrag von mindestens 100 Euro zusätzlich veranschlagt und für einen Ehepartner 480 Euro, sowie für jedes Kind 435 Euro ansetzt.  

Eine weitere Maßnahme zur Sozialverträglichkeit der Studiengebühren ist die Schuldenobergrenze, die jedes Bundesland eingeführt hat. In NRW wurde diese Grenze auf 10.000 Euro festgesetzt, wohingegen alle anderen Bundesländer 15.000 Euro als maximalen Schuldenbetrag nach dem Studium veranschlagt haben. Wer also mit Studienbeitragsdarlehen und BAföG-Darlehen diese Grenze überschreitet, muss nur den Maximalbetrag zurückerstatten und bekommt den Rest seiner Schulden erlassen. In NRW und Niedersachsen wird als Bezugspunkt für die Schuldenobergrenze der Beginn der Rückzahlung angesehen, während alle anderen Bundesländer andere Regeln nutzen. 

Auch die Rückzahlung selbst ist in den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Während in Bayern nur eine Mindestrate von 20 Euro zurückgezahlt werden muss, bietet man in Baden-Württemberg nur 3 mögliche Ratenhöhen von 50,100 oder 150 pro Monat an. Sondertilgungen sind grundsätzlich möglich, jedoch muss man sich bei der KfW Förderbank an bestimmte Termine im Jahr halten.

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