Studiengebühren in Niedersachsen
Die Studiengebühren in Niedersachsen für Langzeitstudierende gab es schon eine gewisse Zeit länger. Jeder Student der die, für sein Studienfach, angegebene Regelstudienzeit um vier oder auch um mehr als vier Semester überschritten hatte, musste pro Semester bereits bestimmte Studiengebühren bezahlen. Zukünftig wird dieser Betrag aber sogar noch angehoben und soll jenen wirklich weh tun, die ihrem Studium nicht genug Aufmerksamkeit schenken und trotzdem an einer Hochschule eingeschrieben bleiben und unter Umständen auch die vielen Vorteile für Studenten nutzen. Im Gespräch sind 600 bis 800 Euro, gestaffelt nach der Anzahl der Semester, um die die Regelstudienzeit überschritten wurde.
| Studiengebühren | Einführung | Höhe/ Semester |
Zinsen für Studien- beitragsdarlehen |
Weitere Gebühren |
| Allgemeine | WiSe 06/07 | 500 € | 7,00-7,50% | 75 € |
| Langzeit | WiSe 06/07 | 600-800 € | 7,00-7,50% | 75 € |
| nächste Landtagswahlen: Anfang 2013 | ||||
Im Dezember des Jahres 2005 beschloss dann der niedersächsische Landtag im Rahmen des so genannten Haushaltbegleitgesetzes die Einführung von Studiengebühren in Niedersachsen, die ab dem ersten Semester gelten sollten. Diese gelten verbindlich für alle, die nicht geringfügigen Ausnahmen unterliegen. Lediglich Eltern sparen sich den Studienbeitrag von 500,- € pro Semester für ihr Studium, der für Erststudierende ab dem Wintersemester 2006/2007 gezahlt werden musste und für alle anderen ab dem Sommersemester 2007 verbindlich gültig wurde.
Neben den 500,- Euro für das Erststudium verlangen die Studiengebührensätze in Niedersachsen für das Zweitstudium, egal ob es parallel zum ersten Studium ausgeführt wird oder später begonnen wird, keine Gebühren. Lediglich der allgemeine Semesterbeitrag von 75 € wird für alle fällig.
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