Studiengebühren in Hessen
Die Studiengebühren in Hessen sind schon etwas Besonderes, denn die hessische Verfassung garantiert jedem Bürger laut Artikel 59 in allen Grund-, Mittel- und Hochschulen eine unentgeltliche Durchführung des Unterrichts. Anzuordnen bleibt allerdings die Möglichkeit eines angemessenen Schulgeldes, wenn die wirtschaftliche Lage der Eltern des Schülers solch eine Zahlung zulässt. Auf diesen Artikel beriefen sich auch die Gegner von Studiengebühren, als gegen die Pläne der Regierung geklagt wurde.
Dennoch führte die CDU 2003 Studiengebühren ein und löste eine der größten Protestwellen der Studentenbewegung seit mehreren Jahren aus. Aber trotz der umfassenden Aktionen der Studenten wurden Studienbeiträge ab dem Wintersemester 2007/2008 Praxis. Das Erststudium kostet demnach 500 Euro pro Semester, aber in bestimmten Fällen haben die in Hessen ansässigen Hochschulen die Möglichkeit die Studiengebühren auf 1.500 Euro anzuheben. Dies gilt für Studierende, die ein Zweitstudium durchführen, bei Dissertation, aber auch für so genannte Promotionsstudiengänge und für solchen Studiengänge die mit dem Abschluss des Grades Master einhergehen.
| Studiengebühren | Einführung | Höhe/ Semester |
Zinsen für Studien- beitragsdarlehen |
Weitere Gebühren |
| Allgemeine | WiSe 07/08 | 500 € | 6,08% - 7,50% | 50 € |
| Langzeit | WiSe 07/08 | 500 € - 900 € | 6,08% - 7,50% | 50 € |
| nächste Landtagswahlen: voraussichtlich Anfang 2013 | ||||
| Ab WiSe 08/09 werden die Studiengebühren bis auf Weiteres nicht mehr erhoben. Diese enden vorerst mit dem SoSe 08 | ||||
Den Studiengebühren in Hessen stehen spezielle Studienkredite gegenüber, womit die Landesregierung jedem das Hochschulstudieren frei von Geldsorgen ermöglicht. Diese Studienkredite ermöglichen eine spätere Rückzahlung des geliehenen Geldes durch die Studenten, wenn sie sich zwischenzeitlich in Lohn und Brot befinden.
Trotz Protesten, staatsrechtlichen Beurteilungen und den entsprechenden Gegendarstellungen, sowie einem politischen Tauziegen par excellence gilt konkret für das Erststudium eine Semestergebühr von 500 Euro, für das Zweitstudium, spezielle Studiengänge und für Nicht EU-Ausländer zusätzlich 500 bis 900 Euro und dazu noch der Semesterbeitrag von 50 Euro. Dazu kommen noch Kosten für die ASTA, das Semesterticket und dem Studentenwerk. Zusätzlich müssen Langzeitstudierende mit ähnlichen Gebühren rechnen, wie Studierende beim Zweitstudium.
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