Studiengebühren in Baden-Württemberg
Die Studiengebühren in Baden-Württemberg, die korrekterweise eigentlich Studienbeiträge heißen müssten sind jene Beträge, die von Studierenden entrichtet werden müssen, wenn sie in dem Bundesland an einer öffentlichen Hochschule einem Studium nachgehen möchten.
Die Studiengebühren in Baden-Württemberg wurden Mitte Dezember 2005 durch den Landtag verabschiedet und zum Sommersemester 2007 für alle verbindlich. Die Beiträge belaufen sich auf 500 Euro pro Semester und pro Studierenden. Die Studiengebühren in Baden-Württemberg waren die ersten Gebühren, die konkret eingeführt wurden.
Dennoch gibt es bei den Studiengebühren in Baden-Württemberg Ausnahmen. Befreit sind beurlaubte Studenten, wenn vor Vorlesungsbeginn geschehen, sowie Ausländer aus bestimmten, für die Zusammenarbeit interessanten, Staaten und auch Studenten mit überdurchschnittlichen Leistungen, sowie Promotionsstudenten.
| Studiengebühren | Einführung | Höhe/ Semester |
Zinsen für Studien- beitragsdarlehen |
Weitere Gebühren |
| Allgemeine | SoSe 07 | 500 € | 5,50 % | 40 € - 100 € |
| nächste Landtagswahlen: 2011 | ||||
Einen Antrag auf Befreiung der Studiengebühren können in Baden-Württemberg folgende Gruppen stellen: Lehramtsstudenten, die sich im Praxissemester befinden, Studenten die ein Kind von bis zu 8 Jahren pflegen oder erziehen, Studenten deren Geschwister ebenfalls studieren und Gebühren von mindestens sechs Semester bereits entrichtet haben und auch Behinderte, deren Behinderung das Studium erschwert. Ausländische Studenten können ebenfalls befreit werden, wenn eine entsprechende Vereinbarung mit der Hochschule in ihrer Heimat vorliegt, dass sie dort auch von den Gebühren befreit sind.
Bestimmte Förderungswerke unterstützen Studenten mit hohen IQs und für all jene, die sich die Semestergebühr so ohne weiteres nicht leisten können, gibt es das Recht auf einen Kredit bei der Baden-württembergischen L-Bank, die eine verzinsten Kredit zur Vorfinanzierung bereit stellt. Kreditberechtigt sind Deutsche, Staatsangehörige der EU und der EWR und entsprechende Familienangehörige sowie heimatlose Ausländer und so genannte Bildungsinländer. Gewährt wird der Kredit für die Regelstudienzeit und darüber hinaus für vier weitere Semester.
Konkret kostet also das Erststudium pro Semester 500 Euro, das Zweitstudium gar nichts. Hinzu kommt ein Semesterbeitrag von 40 bis 100 Euro. Langzeitstudierende zahlen keine besonderen Gebühren.
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