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Finanzierung der Promotion

Die Promotion kann man auf verschiedenen Wegen finanzieren. Dabei gilt jedoch, reich wird man in der Regel nicht. So gibt es die Möglichkeit, die Promotion nebenher, also neben einem festen Job, als Externer zu machen. Der Vorteil: Man ist nicht von einem Geldgeber alleine abhängig und steht sich finanziell auch nicht gerade schlecht. Ein entscheidender Nachteil bei dieser Art der Promotion: Der Promovierende kann nur einen geringen Teil seiner Zeit in die Promotion stecken. Dadurch verzögert sich das gesamte Vorhaben zum Teil drastisch, wobei auch die Motivation durch die Doppelbelastung in vielen Fällen verloren geht und man gänzlich aufgibt. Ein Vorteil ist wiederum die steuerliche Seite, denn die Promotionskosten sind in dieser Zeit als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Eine weitere Variante besteht darin, eine so genannte Qualifikationsstelle anzunehmen. Diese werden von den Hochschulen direkt ausgeschrieben. Dabei wird aber in der Regel nur eine begrenzte Anzahl an Bewerbern zugelassen. Häufig werden hier jedoch nur Halbtagsstellen mit einem nicht allzu hohen Lohn vergeben. Aber hier kommt es immer auf das Thema an, welches bei der Qualifikationsstelle bereits vorgegeben wird. Man sollte dabei nicht aus den Augen verlieren, mit welchem Thema man sich wirklich auf Dauer beschäftigen kann und will. Eine Qualifikationsstelle sollte nicht nur angenommen werden, um die Promotion und die Zeit während dieser gut finanzieren zu können, das Thema sollte einem dabei schon liegen. Die Vergütung erfolgt in der Regel nach TV-L 13. Damit erreicht man an den Hochschulen den Status eines wissenschaftlichen Mitarbeiters. Zum Teil vergeben die Hochschulen hier ganze Stellen, aber auch davon sollte man sich keinesfalls beeinflussen lassen, insbesondere nicht im Bezug auf das Thema der Promotion.

Ebenfalls kann man für die Promotion ein Stipendium erhalten. Doch auch hier ist Vorsicht geboten. Die meisten Stipendien werden nur für etwa zwei Jahre gewährt. Die restliche Zeit der Promotion muss man dann anderweitig finanzieren. Auch werden dabei keine Kosten für Reisen zu Kongressen oder bestimmten Archiven übernommen. Wenn man seine Promotion mit einem Stipendium finanziert hat und nach erfolgreicher Promotion keine Stelle finden sollte, dann muss man sich auch darüber im Klaren sein, dass man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhält.

Ebenfalls ist es möglich, bei einigen Forschungsgesellschaften Drittmittel anzufordern. Doch für diese Aufgabe ist in der Regel der Betreuer zuständig. Denn zum einen können solche Drittmittel nur von bereits Promovierten beantragt werden, zum anderen wird dabei häufig verlangt, dass ein Arbeitsplatz an einer Hochschule oder einem Forschungsinstitut besteht.

Wer hingegen gut betuchte Eltern hat, der kann sich die Promotion auch von diesen finanzieren lassen. In den meisten Fällen muss die Familie dem Promovierenden, der ja in der Regel über ein recht geringes Einkommen verfügt, ohnehin finanziell unter die Arme greifen.

Weiterhin sind Darlehen eine regelmäßige Form der Finanzierung der Promotion, gerade in den letzten Abschnitten, wenn beispielsweise ein Stipendium nicht mehr greift. Hier sollte man sich nach speziellen Darlehen für Promovierende erkundigen, die oft zu besonders günstigen Konditionen angeboten werden können. Hier sollte man sich den Darlehensgeber jedoch auch einmal genauer anschauen. Denn mitunter treiben hier auch Kredithaie ihr Unwesen, sodass man nach der Promotion auf einem riesigen Berg Schulden sitzt, der mit Wucherzinsen belegt ist. Ebenfalls finden sich aber auch seriöse Anbieter auf dem Markt, die bereits hinreichend bekannt sind und einen guten Ruf haben, den sie verständlicherweise auch verteidigen wollen.

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