Bildungskredit - Was ist ein Bildungskredit?
Der Bildungskredit wurde zum 01.04.2001 von der Bundesregierung ins Leben gerufen, und bietet durch das Bildungskreditprogramm Schülern und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen ein zinsgünstiges Darlehen, welches neben dem BAföG gewährt wird.
Bildungskredit Kurzübersicht
(bitte die nachfolgenden Informationen dennoch beachten!)
- Antrag im Internet unter: Bildungskredit Antrag
- Kreditsumme von 1.000 EUR bis 7.200 EUR
- Auszahlungen: 100 EUR, 200 EUR und 300 EUR monatlich sowie Einmalzahlung von 3.600 EUR zusäzlich möglich
- Zinssatz: 2,74% (Bürgschaft durch Bundesgarantie)
- maximale Förderungsdauer: 24 Monate
- Kündigung jederzeit kostenfrei möglich
- Rückzahlung: Beginn 4 Jahre nach Auszahlung der ersten Rate. Mindestrate bei Rückzahlung liegt bei 120 EUR, jedoch kann der Bildungskredit jederzeit und kostenfrei in beliebiger Höhe zurückgezahlt werden
- Förderung nur von BAföG-förderungsfähigen Ausbildungen
- zusätzlich zum BAföG erhältlich
- keine Leistungsnachweise nach der Bewilligung erforderlich
- Bildungskredit wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie dessen Eltern gewährt
- Altersbeschränkung: 18 bis 36 Jahre
- Förderung von Zweitausbildungen sowie Folgeausbildungen, Zweitstudiengängen, Aufbau- und Ergänzugsstudiengängen
Mit Wirkung zum 01.04.2009 wurden die Förderbestimmungen überarbeitet, so dass dich für Schülerinnen und Schüler nunmehr noch bessere Möglichkeiten ergeben, einen sinsgünstigen Kredit zu erhalten.
Er dient in erster Linie der Beschleunigung der Ausbildung sowie der Finanzierung des außergewöhnlichen Aufwandes, welcher nicht durch das BAföG abgedeckt wird. Somit wird er, zusätzlich zum BAföG gewährt.
Da Schüler bzw. Studenten meistens nicht über ausrechende Sicherheiten verfügen, übernimmt der Bund eine Ausfallbürgschaft (Bundesgarantie) für den Antragsteller, welche den Ratenkredit auch so zinsgünstig macht.
Außer Acht bei der Antragstellung des Bildungskredites bleiben auch Einkommen und Vermögen des Antragstellers, seines Ehegatten oder der Eltern. Grundsätzlich werden nur Ausbildungen zur Förderung durch den Bildungskredit angenommen, die auch Anerkennung nach dem BAföG finden.
Voraussetzungen für einen Bildungskredit
Da es sich beim Bildungskredit um ein Bildungskreditprogramm mit vorgegebenem Budget handelt, besteht, anders als beim BAföG, kein Rechtsanspruch.
Ferner müssen folgende Voraussetzungen für einen Bildungskredit erfüllt sein:
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Voraussetzungen für Schüler
Schüler können den Bildungskredit nur beantragen, soweit sie volljährig sind und bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen oder den berufsqualifizierenden Abschluss im letzten oder vorletzten Jahr des Bewilligungszeitraums des Bildungskredites erlangen.
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Voraussetzungen für Studenten
Für die Antragstellung müssen sich Studenten bereits in einem fortgeschrittenen Abschnitt ihres Studiums befinden, um den Bildungskredit zu beantragen.
Als fortgeschritten gilt, wenn die Zwischenprüfung des Studiengangs erfolgreich absolviert wurde, wenn der erste Teil des Konsekutivstudiengangs erfolgreich abgeschlossen wurde, wenn sich der Antragsteller in einem Master- bzw. Magisterstudium oder einem postgradualem Diplomstudium befindet.
Weiterhin gilt als fortgeschritten, soweit ein grundständiger Studiengang vorhanden ist, ein Aufbau-, Ergänzungs- oder Zusatzstudium.
Sind Zwischenprüfungen nicht im Studienplan vorgesehen, ist eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte erforderlich, dass der Antragsteller in den ersten beiden Jahren die vorgeschriebenen Leistungen erbracht hat.
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Altersbeschränkung
Der Bildungskredit wird nur Antragstellern bewilligt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und maximal bis zu dem Monat gezahlt, in dem der Antragsteller das 36. Lebensjahr vollendet.
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Staatsangehörigkeit
In erster Linie wird der Bildungskredit Deutschen im Sinne des Grundgesetzes gewährt. Ausländer können den Bildungskredit nur beantragen, wenn
- sie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben oder wenn ein Elternteil oder Ehegatte Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist
- sie anerkannter Flüchtling sind
- sie anerkannte Heimatlose oder asylberechtigt sind
- sie sich vor Beginn des Ausbildungsabschnittes insgesamt mindestens fünf Jahre im Inland aufgehalten haben und rechtmäßig erwerbstätig waren
- sich die Eltern des Antragstellers insgesamt mindestens sechs Jahre im Inland aufgehalten haben und einem rechtmäßigen Erwerb nachgegangen sind. Eine kürzere, mindestens sechsmonatige Erwerbstätigkeit muss vorliegen, wenn eine sechsjährige Erwerbstätigkeit (aus nicht zu vertretendem Grund!!) nicht nachgewiesen werden kann.
Höhe des Bildungskredites - maximale Förderung
Die Förderung beträgt 1.000 EUR bis maximal 7.200 EUR, die sich aus der Förderungshöchstdauer von 24 Monaten und einem monatlichen Höchstbetrag von 300 EUR zusammensetzt, der im Voraus gezahlt wird.
Dabei können die Schüler und Studenten zwischen folgenden Auszahlungen wählen:
- 100 EUR monatlich
- 200 EUR monatlich
- 300 EUR monatlich
- 3.600 EUR (Einmalzahlung zusätzlich zu den monatlichen Zahlungen)
Auf Antrag kann auch die Anzahl der Raten beschränkt werden, darf aber nicht drei Monate unterschreiten. Sollte dies der Fall sein, kann im Rahmen der 24 Monate auch noch ein weiterer Kredit beantragt werden.
Eine Teilung des Bildungskredites innerhalb der 24 Monate ist auf höchstens zwei Kredite beschränkt.
Sollte ein höherer Betrag unmittelbar zur Finanzierung eines außergewöhnlichen Aufwandes benötigt werden, so kann, falls der Antragsteller den außergewöhnlichen Aufwand glaubhaft macht, neben der monatlichen Zahlung auch auf Antrag der o.g. Abschlag von 3.600 EUR im Voraus ausbezahlt werden.
Förderungsdauer - Bildungskredit
Der Förderungszeitraum beträgt höchstens 24 Monate.
Der Bildungskredit wird nur bis zum Ende des 12. Semesters gewährt. Über das 12. Semester hinaus, kann der Bildungskredit nur gewährt werden, wenn der Antragsteller zur Abschlussprüfung zugelassen ist und ihm die Hochschule zudem bescheinigt, dass er die Ausbildung innerhalb des Förderungszeitraums absolvieren kann.
Bildungskredit Antrag - Bildungskredit beantragen
Der Antrag auf einen Bildungskredit ist beim Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln zu stellen. Er kann schriftlich oder per Internet unter www.bildungskredit.de erfolgen.
Sind alle nötigen Voraussetzungen erfüllt, erteilt das Bundesverwaltungsamt dem Antragsteller einen Bewilligungsbescheid (Kreditangebot liegt bei), der ihn berechtigt, einen Kreditvertrag mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abzuschließen.
Ab jetzt hat der Antragsteller einen Monat Zeit, das Angebot zu unterzeichnen und an die Deutsche Ausgleichsbank zu senden, damit der Förderungsbescheid wirksam bleibt. Die Auszahlung erfolgt anschließend durch die KfW.
Solltet ihr euch für diesen Weg entscheiden, so bleibt zu berücksichtigen, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird, da die Bearbeitung Eures Antrages je nach Anzahl der Antragseingänge zwei bis fünf Wochen in Anspruch nehmen kann.
Für Rückfragen bietet das Bundesverwaltungsamt eine Bildungskredit Hotline unter:
- Telefon: 022899 358-4492
- Telefax: 022899 358-4850
- Email: bildungskredit@bva.bund.de
Rückzahlung - Bildungskredit zurückzahlen
Der Bildungskredit ist nach Ablauf von vier Jahren in monatlichen Beträgen von 120 EUR an die KfW-Bank zurückzuzahlen. Die 4-Jahres-Frist beginnt mit der ersten Auszahlung.
Sollte die KfW die Bürgschaft des Bundes in Anspruch nehmen müssen, da der Antragsteller seiner ordnungsgemäßen Rückzahlung nicht nachkommt, so übernimmt das Bundesverwaltungsamt die Einziehung der noch offenen Beträge.
Selbstverständlich kann der Bildungskredit auch vorab ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.
Die Verzinsung beginnt bereits mit der ersten Auszahlung, wobei die Zinsen bis zur Rückzahlung gestundet werden. Der Zinssatz wird nach der European Interbank Offered Rate (EURIBOR) halbjährig (immer im April und Oktober eines Jahres) von der KfW erhoben und beträgt derzeit (ab 01.04.2009) 2,74 % p.a. effektiv inklusive eines Aufschlags von 1%. Den Zinsverlauf der KfW Bank könnt Ihr hier einsehen [Zinsverlauf].
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