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Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium

Das Auslands-BAföG wird wie das normale BAföG beantragt. Weil die Förderungssätze für ein Auslandsstudium höher sind, lohnt es sich oft, das Auslands-BAföG zu beantragen, auch wenn man normalerweise kein BAföG bekommt. Den Antrag für das Auslands-BAföG sollte man also unbedingt stellen, und zwar sehr frühzeitig, da das Bewilligungsverfahren sehr aufwändig und langsam ist.

Unterschiedliche Ämter zuständig

Je nach dem Land des Auslandsstudiums muss man sich für das Auslands-BAföG an ein bestimmtes Amt wenden muss. Die Adresse des für jeweils zuständigen Amtes erfährt man meist beim Studentenwerk oder beim Akademischen Auslandsamt der eigenen Universität. Auf Verlangen des zuständigen BAföG-Amtes muss auch nachgewiesen werden, dass man über die notwendigen fachlichen und sprachlichen Kenntnisse für das Auslandsstudium verfügt.

Zusatzleistungen des Auslands-BAföG

Wird der Antrag auf das Auslands-BAföG gewährt, erhält man nicht nur die monatliche Unterstützung, einen einmaligen Reisekostenzuschlag und eventuell eine Beihilfe zur Krankenversicherung, sondern auch einen Betrag in Höhe von bis zu 4.600 Euro für die Studiengebühren, die für das Auslandsstudium fällig werden. Für Länder außerhalb der Europäischen Union und für die Schweiz erhält man beim Auslandsstudium zudem einen monatlichen Zuschlag.

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