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Wohngeld bei Bezug von anderen Sozialleistungen

Wohngeld ist eine staatliche Förderung, auf die prinzipiell jeder Bürger einen Rechtsanspruch hat. Für einkommensschwache Bürger, die andere Sozialeistungen beziehen, ergibt sich allerdings eine besondere Situation. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass man sich entscheiden muss zwischen Wohngeld oder einer anderen Sozialleistung. Es kann aber auch bedeuten, dass der Anspruch auf Wohngeld durch gewisse andere Sozialleistungen abgedeckt wird. Im Folgenden soll nun dargestellt werden, wie sich der Bezug von Wohngeld auf andere Sozialleistungen auswirkt und wie der Wohngeldanspruch auf gewisse Sozialleistungen angerechnet wird.
 

Tiefer Einschnitt beim Wohngeld durch Hartz IV

Die Reform des Arbeitsmarktes durch die Hartz-IV-Gesetze brachte ab 1. Januar 2005 für die Vergabepraxis des Wohngelds eine tiefgreifende Änderung. Die Neuregelung sieht vor, dass Empfänger von so genannten Transferleistungen keinen Anspruch auf Wohngeld mehr stellen können. Zu diesen Transferleistungen gehören unter anderem Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Grundsicherung bei Erwerbsminderung und Asylbewerberleistungen. Außerdem entfällt der Anspruch auf Wohngeld auch für Personen, die zu der Bedarfsgemeinschaft eines Empfängers der Transferleistungen gehören. Für die Betroffenen bedeutet dies jedoch keinen Nachteil, da der Gesetzgeber entschieden hat, dass der Wohngeldanspruch durch die Transferleistungen erfüllt werden muss. Das heißt, dass nun die Transferleistungen die Leistungen des Wohngelds mit abdecken.
 

Wichtiger Sonderfall

Ein besonderer Fall tritt ein, wenn ein Bürger auf Transferleistungen verzichtet. Dann hat er Anspruch auf Wohngeld. Im Klartext bedeutet das: wenn jemand einen Antrag auf Transferleistungen nicht stellt oder zurückzieht oder auf bereits bewilligte Leistungen in Zukunft verzichtet, dann hat er einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Das bedeutet, dass man zwischen Wohngeld und Transferleistungen wählen kann. In jedem Fall sollte man vor einer solchen Entscheidung die unterschiedlichen Leistungen errechnen lassen und die Vorteile und Nachteile gründlich überlegen. Diese Wahlmöglichkeit gilt jedoch nicht für den Fall, dass der Bedarf durch das Einkommen und Wohngeld hinreichend gedeckt ist. In diesem Fall muss man das Wohngeld in Anspruch nehmen und auf die Transferleistungen verzichten.

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