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Wohngeld - Mietzuschuss oder Lastenzuschuss

Wenn Mieter das Wohngeld erhalten, spricht man von Mietzuschuss, bei Eigentümern mit selbstgenutztem Wohnraum von Lastenzuschuss. Grundvoraussetzung beim Wohngeld Anspruch, also für den Miet- oder Lastenzuschuss ist, dass der Wohnungsinhaber den Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung für diesen auch selber aufbringt. Es gibt verschiedene Anspruchsvoraussetzungen beim Wohngeld, hier eine Unterteilung der möglichen Berechtigten.


Mietzuschuss Berechtigte beim Wohngeld sind


Lastenzuschuss Berechtigte beim Wohngeld sind


Besonderheiten

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