bafoeg-aktuell.de » Soziales » SGB II » § 16a Kommunale Eingliederungsleistungen

§ 16a Kommunale Eingliederungsleistungen

Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit können die folgenden Leistungen, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind, erbracht werden:

1. die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen,

2. die Schuldnerberatung,

3. die psychosoziale Betreuung,

4. die Suchtberatung.

noch Fragen?

Noch nicht alle Fragen beantwortet? Unser Forum schafft Abhilfe.
» Forum

Informationen zu: BAföG - Hartz IV - Kindergeld - Wohngeld - Unterhalt - Düsseldorfer Tabelle - Elterngeld - Meister-BAföG - Bildungskredit

copyright © 2006 - 2010 bafoeg-aktuell.de - § 16a SGB II - Kommunale Eingliederungsleistungen - Sozialgesetzbuch