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Was ist Hartz 4 IV - Arbeitslosengeld II 2

Hartz 4 ist die landläufige Kurzform für das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist und in der Zwischenzeit mehrmals modifiziert wurde. Die wichtigste Änderung, die mit Hartz IV vorgenommen wurde, ist das Arbeitslosengeld II, kurz ALG II. Es ersetzt die bisherige Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Damit fallen Sozialhilfeempfänger in den Verwaltungsbereich der Agentur für Arbeit und erhalten auf diesem Weg auch die entsprechenden Renten-, Pflege- und gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge. Einschneidende Veränderungen gibt es auch beim Arbeitslosengeld. Der Bewilligungszeitraum wurde auf ein Jahr gekürzt, anschließend muss das Arbeitslosengeld II beantragt werden. Um den Übergang zu erleichtern, sehen die Hartz IV Regeln allerdings vor, dass über einen gewissen Zeitraum ein Zuschlag gezahlt wird.

Insgesamt lässt sich das Hartz IV Gesetz in mehrere Regel-Blöcke gliedern: Die Höhe des Arbeitslosengeldes II, Kinder, Wohnkosten, Wohneigentum, Vermögen, Altersvorsorge, Versicherungen, Zuverdienste, Zumutbares, Unterhaltspflicht, Sanktionen und Unzumutbares. Die Höhe des ALG II ist genau festgelegt. Einen Antrag auf Hartz IV darf jeder bedürftige Erwerbsfähige im Alter von 15 bis 65 Jahren stellen. Sollte das Einkommen von Eltern nicht ausreichen, den Bedarf der Kinder zu decken, besteht die Möglichkeit, maximal drei Jahre (36 Monate) einen Kinderzuschlag zu beantragen.

Besteht Anspruch auf das Arbeitslosengeld II, werden auch die Wohn- und Nebenkosten übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass die Wohnung als angemessen eingestuft wird. Vermögen darf vorhanden sein, jedoch nur bis zur Höhe der Grundfreibeträge. Liegt man darüber, muss verkauft werden. Gleiches gilt für alle Formen der Altersvorsorge außerhalb der Riester-Rente. Das wichtigste Ziel von Hartz IV ist jedoch, Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Deshalb muss jeder, der Arbeitslosengeld II bezieht, auch jeden Job annehmen, der ihm angeboten wird, um keine Kürzungen der Leistungen zu riskieren.

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