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Sonderbedarf Hartz IV 4 - Arbeitslosengeld II - ALG 2

Anspruch auf Sonderbedarf kann gegeben sein, wenn und soweit in besonderen Lebenslagen ein unvorhersehbarer und unabweisbarer Bedarf bei Bezug von Hartz IV entsteht, der geeignet ist Ihren Lebensunterhalt zu gefährden. In solchen besonderen Notsituationen kann eine Sachleistung (Anschaffungswert) oder Geldleistung als Darlehen gewährt werden.

Ein solcher Bedarf kann zum Beispiel vorliegen durch Verlust, Beschädigung, Diebstahl oder dringend notwendige Wartungsarbeiten.

Die Tilgung erfolgt durch eine maximal zehn prozentige monatliche Kürzung des Hartz 4 Regelbedarfs.

Sollte sich herausstellen, dass Sie Ihre Regelleistung wiederholt zu schnell verbrauchen durch Ihre den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen unangepasste Lebensführung, haben Sie die Möglichkeit zur Überbrückung ein Darlehn zu beantragen.

Dieses Darlehen kann Ihnen sodann zum Teil oder auch ganz als Sachleistung (in Form von Gutscheinen) gewährt werden.

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