Regelsatz Hartz IV 4 - Arbeitslosengeld II - Regelbedarf
Der Regelsatz deckt den laufenden und einmaligen Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung) und für die Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben.
Angepasst wird der Regelsatz anhand der Rentenanpassungen der Deutschen Rentenversicherung, jeweils zum 01. Juli eines Jahres. Findet keine Rentenanpassung statt, wird auch der Regelbedarf nicht angepasst.
Ab dem 01.07.2009 liegt der Hartz IV Regelsatz bei bei 359 € und lag bis zum 30.06.2009 bei 351 €, was eine Erhöhung von 8€ oder in Prozent 2,279% ergibt.
| Bedarf | bis 30.06. | ab 01.07. | % vom Regelsatz | Gesetz |
| Regelbedarf für Volljährige/ allein erziehende | 351 € | 359 € | 100% | § 20 Abs. 2 SGB II |
| RL volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft | 316 € | 323 € | 90% | § 20 Abs. 3 SGB II |
| RL unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern / Strafregelleistung für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er | 281 € | 287 € | 80% | § 20 Abs. 2 S. 2 SGB II / § 22 Abs. 2a SGB II |
| Kinder 0 bis 13 Jahre | 211 € | 60% | § 28 Abs. 1 Nr. 1 SGB II | |
| Kinder 0 bis 5 Jahren | 215 € | 60% | § 28 Abs. 1 Nr. 1 SGB II | |
| RL für Kinder von 6 bis 13 Jahren | 251 € | 70% | § 74 SGB II | |
| Kinder 14 bis 17 Jahre | 281 € | 287 € | 80% | § 28 Abs. 1 Nr. 2 SGB II |
Was mit der Regelleistung abgedeckt ist
Die Regelleistung basiert auf einzelnen Bedarfen, die insegesamt die Summe von derzeit 359 € Regelbedarf ergeben. Bitte beachten Sie, dass die errechneten, ungefähren Zahlen nur für einen Antragsteller gelten. Auszugehen ist vom prozentualen Anteil am Regelsatz.
| Anteil am Regelbedarf | in % von der RL | in € von der RL |
| Nahrung, Getränke, Tabakwaren | ca. 37% | 132,83 € |
| Freizeit, Kultur | ca. 11% | 39,49 € |
| Bekleidung, Schuhe | ca. 10% | 35,90 € |
| Telefon, Telefax, Internet | ca. 9% | 32,31 € |
| sonstige Waren und Dienstleistungen (insb. Kosten für Körperpflege und Hygiene) | ca. 8% | 28,72 € |
| Wohnung (ohne Kosten für Miete), Strom | ca. 8% | 28,72 € |
| Möbel, Haushaltsgeräte (inkl. Instandhaltung) | ca. 7% | 25,13 € |
| Medikamente, Hilfsmittel (Gesundheitspflege) | ca. 4% | 14,36 € |
| Verkehr | ca. 4% | 14,36 € |
| Beherbergungs- und Gaststättenleistungen | ca. 2% | 7,18 € |
| Gesamt | 100% | 359,00 € |
Regelbedarf bei Bedarfsgemeinschaft
Der Regelsatz beläuft sich zunächst auf 359 Euro monatlich je Antragsteller. Für einen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Antragsteller werden 323 Euro (für eine Bedarfsgeminschaft, in der beide Teile Arbeitslosengeld II Bezieher sind: 2 x 90% der Regelleistung, also 646 Euro) gezahlt.
Weitere Informationen: Bedarfsgemeinschaft
Unterkunft und Heizung zusätzlich zum Regelsatz
Zu den Beträgen des Regelsatzes werden zudem die Kosten für Unterkunft und Heizung für angemessenen Wohnraum erstattet. Hierzu gibt es aber keine pauschalen Sätze, da diese nach den tatsächlichen Kosten übernommen werden.
Weitere Informationen: Unterkunft und Heizung
Mehrbedarf zusätzlich zum Regelsatz
Weiterhin stehen Alleinerziehenden, Schwangeren sowie Behinderten oder bei kostenaufwändiger Ernährung zusätzlich pauschalierte Mehrbedarfe zur Verfügung.
Weitere Informationen: Mehrbedarf
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