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Erwerbstätigkeit und Hartz IV 4 - Hinzuverdienst - Nebenverdienst

Grundsätzlich schließt eine volle Erwerbstätigkeit einen Anspruch auf Leistungen nach Maßgabe des Arbeitslosengeld II / Hartz IV nicht aus. Neben den aus Ihrer Erwerbstätigkeit erzielten Einkünften können Ihnen zusätzlich Leistungen auf ALG II zustehen, unter der Voraussetzung, dass die Höhe dieser Einkünfte nicht ausreicht, um Ihren und den Lebensunterhalt Ihrer Familie sicherzustellen.

Völlig unerheblich ist insoweit die Höhe der von Ihnen geleisteten Wochenarbeitsstunden. Diese Regelung ist abweichend von der Regelung im Hinblick auf Arbeitslosengeld I, wonach Sie bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 15 Stunden nicht mehr als arbeitslos einzustufen und demnach auch nicht mehr anspruchsberechtigt waren.

Um die Voraussetzungen für den Bezug von Hartz 4 zu erfüllen, muss nicht unbedingt zwingend Arbeitslosigkeit vorliegen. Auch geringfügige Einkünfte aus Erwerbstätigkeit können nach Maßgabe der Grundtabelle zum Bezug berechtigen.

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