Hartz 4 IV Berechnung Beispiele - ALG II berechnen
Für die Berechnungsbeispiele werden folgende Sätze in Betracht gezogen:
- Grundbedarf Alleinstehende: 351 Euro
- Grundbedarf in einer Partnerschaft, Bedarfsgemeinschaft (Ehe), je Arbeitslosengeld II Bezieher: 316 Euro
- Grundbedarf je Kind bis 14 Jahren: 212 Euro
- Grundbedarf je Kind bis 18 Jahren: 282 Euro
- Mehrbedarf für Alleinerziehende:
- Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren, zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren: 36% des maßgeblichen Regelsatzes
- für das vierte und fünfte Kind: 12%
- Alleinerziehende mit Kind über 7 Jahren: 12%
- Zuschlag für ehemalige Arbeitslosengeld I Bezieher (Antragsteller): Dieser Zuschlag beträgt 2/3 der Differenz zwischen ALG I und ALG II, jedoch höchstens 160 Euro im 1. Jahr, 80 Euro im 2. Jahr. Im 3. Jahr wird kein Zuschlag mehr gewährt.
- Zuschlag für ehemalige ALG I Bezieher mit Kind (je Kind): Dieser Zuschlag beträgt je Kind höchstens 60 Euro im 1. Jahr, 30 Euro im 2. Jahr. Im 3. Jahr wird kein Zuschlag mehr gewährt.
Alleinstehende (ohne Kind)
351 Euro Grundbedarf zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung
Alleinstehende mit einem Kind (8 Jahre alt)
351 Euro Grundbedarf des Antragstellers
212 Euro für das Kind
42 Euro Mehrbedarf für das Kind (12% des Regelsatzes)
zusammen 605 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung
Alleinstehende mit einem Kind (16 Jahre alt)
351 Euro Grundbedarf des Antragstellers
282 Euro für das Kind
42 Euro Mehrbedarf für das Kind (12% des Regelsatzes)
zusammen 675 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung
Alleinstehende mit zwei Kindern (10 und 13 Jahre alt)
351 Euro Grundbedarf des Antragstellers
212 Euro für das Kind (10)
212 Euro für das Kind (13)
126 Euro Mehrbedarf für Kinder (36% des Regelsatzes)
zusammen 901 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung
Alleinstehende mit zwei Kindern (8 und 16 Jahre alt)
351 Euro Grundbedarf des Antragstellers
212 Euro für das Kind (8)
282 Euro für das Kind (16)
42 Euro Mehrbedarf für Kinder (12% des Regelsatzes)
zusammen 887 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung
Alleinstehende mit zwei Kindern (15 und 17 Jahre alt)
351 Euro Grundbedarf des Antragstellers
282 Euro für das Kind (15)
282 Euro für das Kind (17)
42 Euro Mehrbedarffür Kinder (12% des Regelsatzes)
zusammen 957 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung
Alleinstehende mit zwei Kindern (13 und 15 Jahre alt), vorheriger ALG I Bezug
351 Euro Grundbedarf des Antragstellers
212 Euro für das Kind (13)
282 Euro für das Kind (15)
126 Euro Mehrbedarffür Kinder (36% des Regelsatzes)
zusammen 971 Euro zzgl. Zuschlag von max. 160 Euro für den Antragsteller, max. 60 Euro je Kind und zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung im 1. Jahr
Ehepartner/ Lebenspartner (beide beziehen Hartz 4)
jeder Anspruchsberechtigte erhält 316 Euro (zusammen: 632 Euro) zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung
Ehepartner/ Lebenspartner (beide beziehen Hartz 4) mit einem Kind (13 Jahre alt)
632 Euro Grundbedarf (je Antragsteller 316 Euro)
212 Euro für das Kind (13)
zusammen 844 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung im
Ehepartner/ Lebenspartner (beide beziehen Hartz 4) mit einem Kind (15 Jahre alt)
632 Euro Grundbedarf (je Antragsteller 316 Euro)
282 Euro für das Kind (15)
zusammen 914 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung
Ehepartner/ Lebenspartner (beide beziehen Hartz IV) mit vorherigem ALG I Bezug
632 Euro Grundbedarf (je Antragsteller 316 Euro)
282 Euro für das Kind (15)
zusammen 914 Euro zzgl. Zuschlag von je max. 160 Euro für den Antragsteller, max. 60 Euro für das Kind und zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung im 1. Jahr
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