Hartz 4 IV Berechnung Beispiele - ALG II berechnen
Für die Berechnungsbeispiele werden folgende Sätze in Betracht gezogen:
- Grundbedarf Alleinstehende: 359 Euro
- Grundbedarf in einer Partnerschaft, Bedarfsgemeinschaft (Ehe), je Arbeitslosengeld II Bezieher: 323 Euro
- Grundbedarf je Kind bis 5 Jahren: 215 Euro
- Grundbedarf je Kind bis 13 Jahren: 251 Euro
- Grundbedarf je Kind bis 17 Jahren: 287 Euro
- Mehrbedarf für Alleinerziehende:
- Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren, zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren: 36% des maßgeblichen Regelsatzes
- für das vierte und fünfte Kind: 12%
- Alleinerziehende mit Kind über 7 Jahren: 12%
- Zuschlag für ehemalige Arbeitslosengeld I Bezieher (Antragsteller): Dieser Zuschlag beträgt 2/3 der Differenz zwischen ALG I und ALG II, jedoch höchstens 160 Euro im 1. Jahr, 80 Euro im 2. Jahr. Im 3. Jahr wird kein Zuschlag mehr gewährt.
- Zuschlag für ehemalige ALG I Bezieher mit Kind (je Kind): Dieser Zuschlag beträgt je Kind höchstens 60 Euro im 1. Jahr, 30 Euro im 2. Jahr. Im 3. Jahr wird kein Zuschlag mehr gewährt.
Alleinstehende (ohne Kind)
359 Euro Grundbedarf zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung
Alleinstehende mit einem Kind (8 Jahre alt)
359 Euro Grundbedarf des Antragstellers
251 Euro für das Kind
43 Euro Mehrbedarf für das Kind (12% des Regelsatzes)
zusammen 653 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung
Alleinstehende mit einem Kind (16 Jahre alt)
359 Euro Grundbedarf des Antragstellers
287 Euro für das Kind
43 Euro Mehrbedarf für das Kind (12% des Regelsatzes)
zusammen 689 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung
Alleinstehende mit zwei Kindern (10 und 13 Jahre alt)
359 Euro Grundbedarf des Antragstellers
251 Euro für das Kind (10)
251 Euro für das Kind (13)
129 Euro Mehrbedarf für Kinder (36% des Regelsatzes)
zusammen 990 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung
Alleinstehende mit zwei Kindern (8 und 16 Jahre alt)
359 Euro Grundbedarf des Antragstellers
251 Euro für das Kind (8)
287 Euro für das Kind (16)
43 Euro Mehrbedarf für Kinder (12% des Regelsatzes)
zusammen 940 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung
Alleinstehende mit zwei Kindern (15 und 17 Jahre alt)
359 Euro Grundbedarf des Antragstellers
287 Euro für das Kind (15)
287 Euro für das Kind (17)
43 Euro Mehrbedarffür Kinder (12% des Regelsatzes)
zusammen 976 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung
Alleinstehende mit zwei Kindern (13 und 15 Jahre alt), vorheriger ALG I Bezug
359 Euro Grundbedarf des Antragstellers
251 Euro für das Kind (13)
287 Euro für das Kind (15)
129 Euro Mehrbedarffür Kinder (36% des Regelsatzes)
zusammen 1.026 Euro zzgl. Zuschlag von max. 160 Euro für den Antragsteller, max. 60 Euro je Kind und zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung im 1. Jahr
Ehepartner/ Lebenspartner (beide beziehen Hartz 4)
jeder Anspruchsberechtigte erhält 323 Euro (zusammen: 646 Euro) zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung
Ehepartner/ Lebenspartner (beide beziehen Hartz 4) mit einem Kind (13 Jahre alt)
646 Euro Grundbedarf (je Antragsteller 323 Euro)
251 Euro für das Kind (13)
zusammen 897 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung im
Ehepartner/ Lebenspartner (beide beziehen Hartz 4) mit einem Kind (15 Jahre alt)
646 Euro Grundbedarf (je Antragsteller 323 Euro)
287 Euro für das Kind (15)
zusammen 933 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung
Ehepartner/ Lebenspartner (beide beziehen Hartz IV) mit vorherigem ALG I Bezug
646 Euro Grundbedarf (je Antragsteller 323 Euro)
287 Euro für das Kind (15)
zusammen 933 Euro zzgl. Zuschlag von je max. 160 Euro für den Antragsteller, max. 60 Euro für das Kind und zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung im 1. Jahr
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