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Hartz 4 IV Berechnung Beispiele - ALG II berechnen

Für die Berechnungsbeispiele werden folgende Sätze in Betracht gezogen:


Alleinstehende (ohne Kind)

351 Euro Grundbedarf zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung


Alleinstehende mit einem Kind (8 Jahre alt)

351 Euro Grundbedarf des Antragstellers
212 Euro für das Kind
42 Euro Mehrbedarf für das Kind (12% des Regelsatzes)
zusammen 605 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung


Alleinstehende mit einem Kind (16 Jahre alt)

351 Euro Grundbedarf des Antragstellers
282 Euro für das Kind
42 Euro Mehrbedarf für das Kind (12% des Regelsatzes)
zusammen 675 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung


Alleinstehende mit zwei Kindern (10 und 13 Jahre alt)

351 Euro Grundbedarf des Antragstellers
212 Euro für das Kind (10)
212 Euro für das Kind (13)
126 Euro Mehrbedarf für Kinder (36% des Regelsatzes)
zusammen 901 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung


Alleinstehende mit zwei Kindern (8 und 16 Jahre alt)

351 Euro Grundbedarf des Antragstellers
212 Euro für das Kind (8)
282 Euro für das Kind (16)
42 Euro Mehrbedarf für Kinder (12% des Regelsatzes)
zusammen 887 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung


Alleinstehende mit zwei Kindern (15 und 17 Jahre alt)

351 Euro Grundbedarf des Antragstellers
282 Euro für das Kind (15)
282 Euro für das Kind (17)
42 Euro Mehrbedarffür Kinder (12% des Regelsatzes)
zusammen 957 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung


Alleinstehende mit zwei Kindern (13 und 15 Jahre alt), vorheriger ALG I Bezug

351 Euro Grundbedarf des Antragstellers
212 Euro für das Kind (13)
282 Euro für das Kind (15)
126 Euro Mehrbedarffür Kinder (36% des Regelsatzes)
zusammen 971 Euro zzgl. Zuschlag von max. 160 Euro für den Antragsteller, max. 60 Euro je Kind und zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung im 1. Jahr


Ehepartner/ Lebenspartner (beide beziehen Hartz 4)

jeder Anspruchsberechtigte erhält 316 Euro (zusammen: 632 Euro) zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung


Ehepartner/ Lebenspartner (beide beziehen Hartz 4) mit einem Kind (13 Jahre alt)

632 Euro Grundbedarf (je Antragsteller 316 Euro)
212 Euro für das Kind (13)
zusammen 844 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung im


Ehepartner/ Lebenspartner (beide beziehen Hartz 4) mit einem Kind (15 Jahre alt)

632 Euro Grundbedarf (je Antragsteller 316 Euro)
282 Euro für das Kind (15)
zusammen 914 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung


Ehepartner/ Lebenspartner (beide beziehen Hartz IV) mit vorherigem ALG I Bezug

632 Euro Grundbedarf (je Antragsteller 316 Euro)
282 Euro für das Kind (15)
zusammen 914 Euro zzgl. Zuschlag von je max. 160 Euro für den Antragsteller, max. 60 Euro für das Kind und zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung im 1. Jahr

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